Heute vor genau einem Jahr, am 1. August 2014, ist die vierte Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2014) in Kraft getreten. Für die Biogasbranche haben sich damit die Rahmenbedingungen dramatisch verschlechtert. Besonders der Wegfall der Einsatzstoffvergütungsklassen hat den Anlagenneubau laut Fachverband Biogas nahezu zum Erliegen gebracht. Außer wenigen kleinen Gülleanlagen und einzelnen Abfallvergärungsanlagen ist der Neubau kaum noch gefragt. Um den verbleibenden Nischenmarkt für neue Biogasanlagen konkurrieren jetzt sehr viele Firmen.
Ersatzgeschäft bleibt aus
Dazu kommt, dass auch das Ersatzgeschäft nicht so läuft wie erhofft. Denn viele Anlagenbetreiber sind verunsichert, weil die Bundesregierung erstmals mit der EEG-Novelle und Einführung der „Höchstbemessungsleistung“ auch auf die Vergütung bestehender Biogasanlagen eingegriffen hat. Danach sind die Anlagenbetreiber auf ihre bisherige Leistung festgelegt, eine Erweiterung ist nicht möglich.
Zudem zeichnen sich laut Fachverband zusätzlichen Genehmigungsauflagen ab. Daher bleibe die Investition in neue Biogastechnik – beispielsweise in die flexible Fahrweise der Anlage – oftmals aus. Zudem ist derzeit die Zukunft der bestehenden Biogasanlagen offen, die ab 2021 keinen Anspruch mehr auf die EEG-Vergütung haben. Der Unmut gegenüber der wankelmütigen Politik sei lähmend, kritisiert der Sprecher des Firmenbeirats im Fachverband, Claus Rückert.
Ausland ist keine Rettung
Das Auslandsgeschäft bewahre zwar noch einige Firmen vor der Insolvenz, sei aber langfristig keine Rettung für die deutschen Biogasfirmen, so Rückert. Im Zuge des bevorstehenden Systemwechsels im EEG auf Ausschreibungen müssen Perspektiven für Neu- und Bestandsanlagen aufgezeigt werden, fordert der Fachverband Biogas. Die Branche habe hierzu konstruktive Vorschläge unterbreitet. Nun sei die Politik am Zug, im Rahmen der EEG-Reform umgehend Signale zu setzen, um gemeinsam mit der Branche Wege aus der Sackgasse zu finden.