Neue Genehmigungsanträge für Windenergieanlagen sind inzwischen die Ausnahme im Bundesland Bayern. Das zeigt eine Auswertung des Bundesverbandes Windenergie in Bayern (BWE-Bayern) ein Jahr nach dem Inkrafttreten der sogenannten 10H-Abstandsregelung. Die nur im Freistaat gültige Regelung schreibt vor, dass neue Windräder in der Regel einen Abstand von 2000 Metern zu Wohnhäusern einhalten müssen.
Nach der Auswertung wurden in den ersten beiden Quartalen des Jahres 2015 noch 51 Anlagen genehmigt, denn für diese war eine Genehmigung bis zum Stichtag des 4.2.2014 beantragt worden. Nach diesem Zeitpunkt fällt die Zahl der Genehmigungen aber rasant auf nur noch vier Anlagen für das dritte Quartal 2015 ab.
Bis Ende 2015 und weiter bis Mitte 2016 dürften aufgrund von vorher erteilten Genehmigungen noch durchschnittlich 20 bis 30 Anlagen pro Quartal ans Netz gehen, dann jedoch keine mehr, schätzt der BWE-Bayern.
Zusammen mit anderen Organisationen klagt daher auch der BWE-Bayern vor dem Bayerischen Verfassungsgericht gegen die aus seiner Sicht gezielte Verhinderungsregelung der Staatsregierung. Eine Entscheidung wird für das Frühjahr 2016 erwartet.
Im Hinblick auf die seit Montag (30.11.2015) laufende Klimakonferenz in Paris hob der BWE-Bayern noch einmal die Bedeutung der erneuerbaren Energien für den Klimaschutz hervor. Große neue Solar- und Windenergieanlagen könnten den Strom zudem für weniger als 10 Cent je Kilowattstunde liefern. Damit würden sie also schon mittelfristig zu den günstigsten Strompreisen führen.