Die Bundesnetzagentur schreibt erstmals den Bau von Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf landwirtschaftlichen Nutzflächen aus.In der nunmehr gestarteten vierten Ausschreibungsrunde besteht zum ersten Mal die Möglichkeit, Gebote für Projekte auf Ackerflächen in benachteiligten Gebieten abzugeben. Bis zu zehn Anlagen dürfen nach der sogenannten Freiflächenausschreibungsverordnung (FFAV) in diesem und im nächsten Jahr auf solchen Flächen errichtet werden. Außerdem können nunmehr Gebote für Flächen abgegeben werden, die im Eigentum des Bundes oder der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) stehen und von ihr verwaltet werden.
Bislang durften Photovoltaikanlagen lediglich in einem Streifen von maximal 110 m entlang von Autobahnen und Schienenwegen sowie auf Konversionsflächen und versiegelten Flächen errichtet werden. Durch die Erweiterung der Flächenkulisse könne sich der Wettbewerb nochmals verschärfen, erklärte der Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann. Es bleibe abzuwarten, wie sich dies auf das Preisniveau auswirken werde. Mit 125 MW fällt das vorgegebene Ausschreibungsvolumen diesmal deutlich geringer aus als in den vergangenen Runden. Nicht verändert im Vergleich zur letzten Runde hat sich der Höchstwert und damit der maximal zu bietende Wert. Er beträgt weiterhin 11,09 Cent pro Kilowattstunde. Die Zuschlagswerte werden in der vierten Ausschreibungsrunde wieder im Gebotspreisverfahren ermittelt. Demnach entspricht die Höhe des Zuschlags dem jeweils im Gebot genannten Wert.
Der Deutsche Bauernverband (DBV) hatte die vor rund einem Jahr beschlossene Einbeziehung von Ackerflächen in die Ausschreibung von Photovoltaik-Anlagen als „völlig falsches Signal“ kritisiert und der Bundesregierung vorgeworfen, sie konterkariere damit ihr Ziel, den Flächenverbrauch zu reduzieren. Auch aus den Reihen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hatte es kritische Stimmen gegeben. Dem hatte das Bundeslandwirtschaftsministerium entgegen gehalten, die in der Freiflächenausschreibungsverordnung enthaltenen Regelungen seien nur für die Pilotphase bis 2017 gültig und stellten kein Präjudiz für künftige Ausschreibungen dar. Die Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen Flächen sei zudem „strikt begrenzt und klar konditioniert“. Der Ausbau auf Ackerland ist auf jeweils insgesamt rund 400 ha in den Jahren 2016 und 2017 beschrankt.