Die EU plant ein Beihilfeverfahren gegen Deutschland. Was auf den ersten Blick harmlos klingt, hat es auf den zweiten aber in sich. Denn im Kern geht es um die Frage: Verstößt Deutschland mit seinem Erneuerbaren-Energien-Gesetz gegen geltende EU-Richtlinien? Ist das EEG als staatliche Beihilfe einzuordnen und müsste daher eigentlich von der EU genehmigt werden?
Wettbewerbs-Kommissar Joaquin Almunia will das zumindest prüfen. Bereits im Sommer wollte der Spanier das Verfahren eröffnen. Auf Bitten von Bundeskanzlerin Angela Merkel verschob er das allerdings aus Rücksicht auf den Wahlkampf.
Experten gehen davon aus, dass es vermutlich nicht nur bei einem Beihilfeverfahren bleiben wird. Die Frankfurter Allgemeine Zeitung schreibt dazu: Brüssel könnte einen eigenen, eu-weiten Rahmen für die Ökostromförderung einführen. Danach müssten die Betreiber der Ökostromanlagen künftig ihren Grünstrom auf dem freien Markt verkaufen und würden – wenn überhaupt – nur eine kleine Prämie als Bonus erhalten. Einspeisevergütungen wären nicht mehr erlaubt.
Kritiker sehen darin einen Versuch der EU, den Ausbau der neuen Energien per Gesetz zu bremsen. Sie vermuten, dass vor allem die klassische Energiewirtschaft derzeit massiv versucht, in Brüssel dieses durchzusetzen. Erst vor ein paar Tagen war Almunias Kollege Günther Oettinger in die Kritik geraten, weil dieser unliebsame Zahlen in einem Bericht zur Förderung der alternativen Energien streichen lies. Mehr dazu lesen Sie hier: Oettinger soll Subventionsbericht geschönt haben