Die EU-Kommission muss zugelassene freiwillige Zertifizierungssysteme der Biokraftstoffindustrie besser überwachen. Das forderte der Europäische Rechnungshof in der vergangenen Woche.
Wie die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen (UFOP) mitteilt, kritisiert der Rechnungshof zudem, dass die in den Mitgliedsstaaten zuständige Stelle die Anrechnung der Biokraftstoffmenge nicht verweigern kann, selbst wenn bei einem Zertifizierungssystem Mängel bei der Umsetzung festgestellt werden sollten. Das beträfe vor allem die Erzeugung von Biokraftstoffen aus Abfällen, die doppelt auf die Quotenverpflichtung angerechnet werden können. Dies sei laut UFOP ein weiteres Beispiel für die mangelnden Kontrollqualität durch die Zertifizierungssysteme. Damit gäbe es erhebliche Wettbewerbsverzerrungen und Verwerfungen im Biodieselmarkt, stellt die UFOP fest. Angesichts von mehr als 0,5 Mio. Tonnen Biodiesel auf Basis von Abfallöl, die laut Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) allein in Deutschland 2014 auf die energetische Quotenverpflichtung angerechnet wurden, hinterfragt die UFOP, woher diese Abfallölmengen kommen können.
Hierzu stellte der Hof ebenso kritisch fest, dass die statistische Erfassung durch die Mitgliedsstaaten unzureichend und es folglich zweifelhaft sei, ob das Biokraftstoffziel von 10 Prozent erneuerbare Energien im Jahr 2020 statistisch nachweisbar erreicht werden könne.
Grundsätzlich befürwortet die UFOP die Nachhaltigkeitszertifizierung auf Basis freiwilliger Systeme. Die EU-Kommission müsse aber sicherstellen, dass die Systeme auch überwacht würden.