Die gegenwärtig teilweise noch geltende Doppelbelastung mit Steuern und Abgaben für Energiespeicher bei Netzdienstleistungen soll nach dem Willen der Europäischen Union abgeschafft werden. Dies geht aus den nun schriftlich vorliegenden Ergebnissen der Trilog-Verhandlungen zum neuen Strommarktdesign hervor, auf die sich das EU-Parlament, die EU-Kommission und die Vertreter der Mitgliedsstaaten im EU-Rat kurz vor Weihnachten geeinigt hatten.
BSW: Wichtiger Meilenstein
Der Bundesverband Solarwirtschaft e.V. (BSW) begrüßt diese Verhandlungsergebnisse zum Clean Energy Package und sieht darin einen wichtigen Meilenstein zu einer künftig deutlich klimafreundlich und bürgernäher organisierten Energieversorgung. Dazu erklärt BSW-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig: „Die Potenziale von Heim- und Gewerbespeichern als wichtige Herzstücke und Flexibilitätspuffer der Energiewende wurden endlich erkannt. Speicher, die Netzdienstleistungen erbringen, dürften nun gegenüber fossilen Erzeugern nicht mehr schlechter gestellt und diskriminiert werden.“
Der BSW hatte zuletzt im Dezember mit weiteren Verbänden bei der Bundesregierung in dieser Frage um Unterstützung geworben. Solarstromspeicher sind laut BSW technisch gut für Systemdienstleistungen wie z.B. Regelenergie geeignet. Aufgrund regulatorischer Barrieren blieben diese Potenziale bislang aber meist ungenutzt. In Deutschland wird inzwischen jede zweite Solarstromanlage zusammen mit einem Batteriespeicher installiert.
Nach der erwarteten formalen Bestätigung der nun erzielten Verhandlungsergebnisse in den nächsten Wochen durch das EU-Parlament und den Europäischen Rat haben die Mitgliedstaaten 18 Monate Zeit, die neuen Regeln in nationales Recht um zu setzen.