Mit einem offenen Brief hat sich die europäische Vereinigung „Eurosolar“ an die Abgeordneten im Bundestag gewendet. Eurosolar will damit in letzter Minute noch Einbrüche bei der Energiewende verhindern. Denn in der letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause wollen die Abgeordneten über die Novellierung des Erneuerbaren Energien Gesetzes (EEG) entscheiden. Der offene Brief steht in Zusammenhang mit der Eurosolar-Kampagne „Kein Stopp der Energiewende“.
Eurosolar macht in dem Schreiben deutlich, dass kleine und mittlere Initiativen in ihrem Engagement für den Ausbau der erneuerbaren Energien durch die geplanten Ausschreibungen sowie die Beschränkung des Zubaus behindert werden. Daher fordert die Vereinigung dringende Korrekturen am aktuellen Gesetzesentwurf, der in einem besonderen Eilverfahren durch den Bundestag gebracht werden soll.
So hält der Verein den Grund für die Novelle, man wolle die Kosten der EEG-Umlage begrenzen, für nicht schlüssig. Tatsächlich sei nicht der Zubau von Erzeugungsanlagen Kostentreiber, sondern die „Industrierabatte“, bei der etliche große Firmen von der EEG-Umlage ausgenommen sind. Auch die sinkenden Strompreise erhöhten wegen des 2009 eingeführten, falschen Wälzungsmechanismus die Umlage. Ohne diesen Effekt wäre die EEG-Umlage rund zwei Cent je Kilowattstunde (ct/kWh) niedriger. Zum Vergleich: 1.000 MW an neuer Windenergieleistung führen laut Eurosolar zu einer Steigerung der EEG-Umlage um ca. 0,04 ct/kWh. Insofern sei die massive Beschränkung des Zubaus der falsche Ansatzpunkt, wenn man das Kostenargument ernst nehmen würde.
Auch erinnert Eurosolar an den Koalitionsvertrag zwischen CDU, SPD und CSU. Dieser mache die Vorgabe, dass Ausschreibungen nur dann eingeführt werden sollen, wenn es dadurch nicht zur Behinderung für die oben genannten Treiber der Energiewende kommt. Zudem sieht der Koalitionsvertrag vor, dass Ausschreibungen unter den oben genannten Bedingungen erst 2018 eingeführt werden sollen.
Wenn aber schon ein Vergaberegime mit Ausschreibungen eingeführt werden soll, so müssten kleine und mittlere Unternehmungen im Bereich der Erneuerbaren Energien wenigstens durch eine De-minimis-Regelungausgenommen werden. Die EU-Kommission hat für die Windkraft an Land eine solche Regelung für Windparks mit höchstens sechs Anlagen und je maximal 3 MW Leistung für europarechtskonform erklärt. Eine solche Regelung fordere auch der Bundesrat. Die Behauptung, eine solche Regelung würde zur Überschreitung der von der Koalition vereinbarten Ausbauziele führen, entbehre vor dem Hintergrund der tatsächlichen Ausbauzahlen jeder empirischen Grundlage – zumal der jüngste Zubau vor allem auf Vorzieheffekte aufgrund der Ankündigung zurückzuführen sei, dass Ausschreibungen eingeführt werden.
Was Eurosolar konkret fordert:
- Ausschreibung nicht vor 2018 einführen,
- Ausnahmen für kleine Windparks bis maximal sechs Anlagen festlegen,
- Wettbewerbsfähigkeit von Binnenlandstandorten (ab 60% des Referenzstandorts) sichern,
- keine 5%-Sonderkürzung der Vergütung von Windenergieanlagen mit einer Genehmigung vor dem 1.Januar 2017,
- keine pauschalen Zubaubeschränkungen in sogenannten „Netzengpassgebieten“,
- die europarechtlich zulässige Bagatellgrenze von 1 Megawatt bei der Photovoltaik (PV) ausschöpfen,
- die EEG-Umlage auf selbstgenutzten und Mieterstrom (Sonnensteuer) abschaffen.