Auf Landwirte, die Biogasanlagen mit Gülle versorgen, kommen möglicherweise neue Auflagen zu. Schuld ist die Verordnung "zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen" (AwSV). Sie soll nach dem Willen der Bundesregierung künftig für die gesamte Biogasproduktionskette gelten.
Vor allem die unter Klimaschutzgesichtspunkten erstrebenswerte Güllevergärung wäre davon betroffen. Denn wenn ein Landwirt den Reststoff an eine Biogasanlage liefert, werden seine Behälter im Sinne des AwSV-Entwurfes als „Biogasanlagen” eingestuft. Folge: Die Landwirte müssten einen Schutzwall um die Silos bauen.
Die Verordnung hätte katastrophale Folgen, so der Fachverband Biogas. Die Vorschläge für die Verordnung führen dazu, dass bestehende Gülle-Lieferverträge mit Biogasanlagen aufgekündigt würden und neue nicht mehr zustande kommen.