Bundeswirtschaftsminister hat gestern den Ländern seine Pläne für die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vorgestellt. Bereits im Dezember wurde bekannt: Die Bundesregierung will sich offensichtlich in den kommenden Monaten zunächst um die Bereiche Windkraft und Solarstrom kümmern. Die Regelungen für die Biogasbranche sollen dann später in einer Verordnung angepasst werden.
In der Biogasbranche sorgt das für Unruhe. Bestehende Anlagen bräuchten dringend Planungssicherheit für Investitionen, die mit einer Verordnungsermächtigung nicht vorhanden wäre. In den nächsten Jahren würden auf die Anlagenbetreiber erhebliche Investitionen zukommen, weil sie unter anderem im Rahmen der neuen Dünge-Verordnung Lagerraum schaffen müssen.
Biogasrat verlangt klare Regeln
„Die von Bundesminister Gabriel den Ländern vorgestellte Novelle des Erneuerbare Energien Gesetzes muss der Bioenergiebranche die Chance geben, auch in Zukunft bedarfsorientiert und verlässlich grünen Strom und Wärme zu liefern.“ Das fordert beispielsweise Janet Hochi, Geschäftsführerin des Biogasrat. Damit das Ausbauziel von 100 MW pro Jahr für den Zubau von Biomasseanlagen erreicht werden kann, muss das EEG 2016 ein faires Ausschreibungsmodell für Strom aus Biomasse enthalten. Die klimafreundliche Erzeugung von Strom und Wärme in Biogas- und Biomethanaufbereitungsanlagen sind in den Augen des Biogasrat ein unverzichtbarer Bestandteil für den Erfolg der Energiewende. „Wir fordern Bundeswirtschaftsminister Gabriel daher auf, die Förderung von Biomasse im EEG 2016 im Rahmen eines technologiespezifischen Ausschreibungsverfahrens zu regeln“, so Hochi. Um den erreichten Beitrag von Biogas und Biomethan langfristig zu erhalten muss nach Ansicht des Biogasrat ein Ausschreibungsmodell für Strom aus Biomasse Bestandsanlagen, Erweiterungen von Bestandsanlagen und Neuanlagen gleichermaßen berücksichtigen.
Wird der Windkraftausbau beschnitten?
Auch die Windkraftbranche sorgt sich um ihre Zukunft. So will Gabriel den Bau neuer Anlagen deutlich reduzieren. Die Bremer Landesbank plädiert daher für eine Beibehaltung der 2014 zwischen Bund und Ländern vereinbarten Ausbauplanung von 2.500 MW zzgl. der Nennleistung abgebauter Altanlagen entsprechend dem bisher in § 3 EEG verankerten Ausbaukorridor. Die Bank vertritt diese Position insbesondere auch unter dem Aspekt des Erhalts einer aus vielerlei Gründen wichtigen breiten Akteursstruktur und Akteursvielzahl in der Windenergiebranche. Brisant ist dieser Punkt auch deshalb, weil das BMWi bisher keine Bereitschaft erkennen lässt, eine im Einklang mit den EU Energie- und Umwelt-Beihilfeleitlinien zulässige Ausnahmeregelung für kleinere Branchenteilnehmer zuzulassen.
Nach Auffassung der Bank sollten die Rahmenbedingungen weiter so gesetzt werden, dass ein Ausbau der Erneuerbaren Energien den Zielsetzungen der Klimakonferenz von Paris Rechnung trägt und der Ausstoß von CO2 in der Energiewirtschaft deutlich reduziert wird. Bereits jetzt ist klar, dass Deutschland das selbst gesteckte Ziel einer Reduzierung des CO2-Ausstoßes bis 2020 um 40% gegenüber 1990 deutlich verfehlen wird. 2015 ist ersten Berechnungen zufolge mit CO2-Emmissionen von 925 Mio. t keine Verbesserung des 2014 erreichten Reduktionswertes von 26% eingetreten. Um den Erfolg der Energiewende zu verstetigen, ist unbedingt eine Verknüpfung der inzwischen zu knapp einem Drittel regenerativ erfolgenden Stromerzeugung mit den Energiesektoren Wärme und Mobilität erforderlich. Eine deutliche Reduzierung der Ausbauleistung der Windenergie an Land würde diesem Ziel nicht entsprechen - deshalb engagiert sich die Bremer Landesbank für eine Beibehaltung des Ausbaupfads.