Mit den heutigen Rahmenbedingungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz ist ein weiterer Ausbau der Windenergie möglich. „Aber am Horizont droht jetzt das sogenannte Ausschreibungsmodell, das weitere Investitionen stark abbremsen könnte“, befürchtet Stefan Wenzel, niedersächsischer Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz. Wie Wenzel gestern Abend im Rahmen einer Pressefahrt der Agentur für Erneuerbare Energien in Oldenburg erläuterte, habe die EU-Kommission in ihren Umweltbeihilfeleitlinien eine Umstellung der Einspeisevergütung auf ein Ausschreibungsmodell festgelegt. Dabei seien rechtliche Regeln oder technische Vorraussetzungen unklar. „Es ist völlig offen, ob man beispielsweise Bauplätze haben muss, um sich beteiligen zu können. Oder wie viel Kapital man benötigt“, kritisiert Wenzel. Zwar soll das Ausschreibungsmodell erst ab dem Jahr 2017 gelten. Aber bei einem Projektvorlauf in der Windenergie von drei bis fünf Jahren werde das jetzt schon bald Investitionen bremsen. Die Bundesregierung müsse daher so schnell wie möglich Klarheit schaffen, wie die Bedingungen aussehen werden.
Kleine Akteure könnten aus dem Markt gedrängt werden
„Außerdem fordern wir, eine Untergrenze für kleinere Projekte einzuführen, unterhalb derer das Einspeisevergütungssystem weiter gilt“, so der Minister. Im Bereich Windenergie könnte das bedeuten: Wenn eine Energiegenossenschaft einen kleinen Park mit fünf bis sechs Anlagen baut, sollte sie eine Einspeisevergütung nach dem bisherigen Modell erhalten, bei größeren Parks sollte dann das Ausschreibungsverfahren gelten. Die Grenze müsse jetzt aber klar definiert werden, um Planungssicherheit zu schaffen. Die Umweltbeihilfeleitlinien der EU würden dieses Vorgehen ermöglichen. „Ansonsten könnte man mit den Ausschreibungsmodellen möglicherweise die gesamten kleinen Akteure am Markt herausdrängt, die sich wegen des großen Verwaltungsaufwandes und der geforderten Fachkenntnis nicht mehr an europaweiten Ausschreibungsverfahren beteiligen können“, betont der Energieminister. Dabei haben in den letzten Jahren kleine Windkraftgesellschaften, Energiegenossenschaften, Stadtwerke, Landwirte und Bürger 85 bis 90 % der Investitionen für die Energiewende getragen, die großen Energieversorger nur 5 bis 10 % aller Investitionen.
Pilotverfahren nicht übertragbar
Wenzel kritisiert zudem, dass das Pilotverahren zur Ausschreibung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage nicht ausreicht. Dieses Pilotverfahren hat die Bundesregierung im EEG 2014 beschlossen. Im November soll dazu eine Verordnung erlassen werden. Dann will der Bund die erste Hälfte des Jahres 2015 nutzen, um Erfahrungen mit dem Verfahren zu sammeln. Diese Erfahrungen sollen die Grundlage sein für die nächste EEG-Novelle im Jahr 2016. „Doch man kann das Pilotverfahren mit Freiflächenanlagen nicht auf andere Technologien übertragen“, merkt Wenzel an. Auch sei es viel spät, wenn der Gesetzgeber erst in ein bis zwei Jahren definiert, wie das Verfahren auszusehen hat.
Systemintegration ist größte Herausforderung
Die Diskussion um das Ausschreibungsverfahren sei im Moment jedoch nur ein Nebenkriegsschauplatz in der Energiewende, meint Prof. Dr. Carsten Agert, Leiter des EWE-Forschungszentrums „Next Energy“ aus Oldenburg. „Wir haben in den letzten Jahren die Kosten für Solarstrom von 60 ct auf 8 ct pro Kilowattstunde bei Freiflächenanlagen gesenkt. Ob das Ausschreibungsmodell die Erzeugungskosten noch einmal einen halben Cent günstiger macht, ist für die Energiewende unerheblich“, kritisiert er. Die eigentliche Herausforderung der nächsten zehn Jahre sei dagegen die Systemintegration. „Wir müssen die fluktuierende Wind- und Solarenergie in unsere Netze integrieren und Kapazitäten für die berühmte Flaute im Dezember schaffen“, fordert er. Statt immer nur über Kosten zu diskutieren, müsste sich der Gesetzgeber dringend Gedanken zum Strommarktdesign machen. Die größten Herausforderungen entstehen dabei laut Agert auf der Verteilnetzebene.