Der Anteil der Stromerzeugung aus Offshore-Windanlagen soll von derzeit 5 auf 15 bis 20 % bis zum Jahr 2030 und in den Folgejahren noch weiter steigen. Das sieht ein neues Gesetz vor, dass der Bundesrat am 27. November gebilligt hat. Das Gesetz hebt das Ausbauziel von 15 auf 20 Gigawatt (GW) Leistung bis zum Jahr 2030 an.
Schnellere Genehmigungen
Um das zu erreichen, sollen die langjährigen Planungs- und Genehmigungsverfahren für Windparks und deren Netzanbindung beschleunigt werden – unter anderem durch straffere Verwaltungs- und Gerichtsverfahren. So ist das Bundesverwaltungsgericht künftig erstinstanzlich für Klagen gegen die Planfeststellung von Offshore-Anbindungsleitungen und damit zusammenhängende Entscheidungen zuständig. Damit setzt der Bundestag eine Forderung des Bundesrates aus dessen Stellungnahme vom 3. Juli 2020 um.
Höchstwert für Gebote
Ein neues Verfahren beim Ausschreibungs-Höchstwert für Gebote soll verhindern, dass nur noch Null-Cent-Gebote abgegeben werden – wie dies nach geltendem Recht drohe, heißt es in der Gesetzesbegründung. Der Höchstwert wird künftig auf Grundlage ökonomischer Berechnungen anhand der Technologiekosten sowie unter Berücksichtigung der kostenrelevanten Eigenschaften der auszuschreibenden Flächen festgelegt. Null-Cent-Gebote können künftig differenziert werden.
Ergänzungen zum Kohleausstieg
Darüber hinaus enthält das Gesetz ergänzende Regelungen zur Umsetzung der Vereinbarung zwischen Bund und Ländern zum Kohleausstieg. Sie betreffen unter anderem den Fall, dass Beihilfegenehmigungen aus Brüssel nicht rechtzeitig erteilt werden.