Betreiber von Photovoltaikanlagen, die schon länger am Netz sind, müssen die Anlage bei der Bundesnetzagentur für das Markstammdatenregister bis spätestens Januar 2021 registrieren. Ansonsten droht ein vorübergehender Stopp der Vergütung für den eingespeisten Strom ab Februar 2021. Darauf weisen Bundesnetzagentur und die Netzbetreiber hin. Bayerns Energieminister Hubert Aiwanger rät: „Registrieren Sie sich. Es ist relativ unkompliziert, nehmen Sie sich die Unterlagen mit den entsprechenden technischen Daten Ihrer Anlage zur Hand und gehen Sie auf die Seite der Bundenetzagentur im Internet.“
Photovoltaikanlagen (inkl. Stromspeicher), die vor dem 31.01.2019 in Betrieb genommen wurden, müssen bis zum 31.01.2021 registriert sein. PV-Anlagen, die ab Februar 2019 in Betrieb gegangen sind, müssen sich innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme registrieren. „Allein in Bayern sind PV-Anlagen im niedrigen sechsstelligen Bereich noch nicht registriert. Wir wollen ein böses Erwachen hinsichtlich vorübergehend eingehaltener Einspeisungsvergütungen ab Februar 2021 vermeiden“, erklärt der Staatsminister.
Das Marktstammdatenregister Web-Portal ist hier zu finden: www.marktstammdatenregister.de