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Hochwasser Maisernte Baywa in Insolvenzgefahr

Gesamtanblick gestört

Hausbesitzer muss Solaranlage wegen benachbartem Baudenkmal abbauen

Eine Bauernfamilie im Elbe-Elster-Kreis ist fassungslos: Das Denkmalamt fordert den Rückbau ihrer Solaranlage auf dem Dach – wegen des benachbarten Gebäudes.

Lesezeit: 3 Minuten

Eine Familie mit kleinem Landwirtschaftsbetrieb im Landkreis Elbe-Elster ist wegen ihrer Solaranlage auf dem Dach in Streit mit der Denkmalschutzbehörde des Landkreises geraten. Dabei ist das Haus selbst gar nicht denkmalgeschützt.

2017 Solaranlage gebaut

Seit 2017 verrichtet die Photovoltaikanlage bereits ihren Dienst auf dem Dach. Das fiel dem Denkmalamt 2022 erstmals auf und schon folgte die Anordnung für den Rückbau. Denn nebenan steht das Schloss Neudeck. Aus Sicht der Unteren Denkmalschutzbehörde ist die Solaranlage damit „im unmittelbaren Umfeld eines erhaltungswürdigen Einzeldenkmals" und störe den Gesamtanblick, zitiert der rbb.

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Dabei steht das 1571 gebaute Schloss leer. Seit 2017 gehört es einer Berliner Immobilienfirma. Ob genutzt oder nicht ist dem Amt jedoch egal – und es hat das Recht auf seiner Seite, wie ein Anwalt gegenüber dem Sender klarstellt.

Grund sei der sogenannte Umgebungsschutz. Dieser Umgebungsschutz soll bezwecken, dass Denkmäler nicht verunstaltet werden, dadurch, dass man die nähere Umgebung verändert und so die Wirkkraft eines Denkmals schmälert, erklärt er. Auch, dass die Solaranlage etwa 100 m vom Schloss entfernt ist und sich zwei große Bäume direkt im Blickfeld befinden, ändere nichts an der Rückbauforderung.

Blick vom Schlossplatz auf „wild angeordnete Module“

Der Hausbesitzer zeigt sich genervt und kämpferisch, er will die Anlage nicht abbauen – eben weil sein Haus kein Denkmal sei und er halt nur daneben wohne. Seine Hoffnungen schwinden allerdings, weil nun auch die Kreisverwaltung den Fall so wie das Amt bewertet. Das Haus der Familie grenze direkt an das Schlossgelände und befinde sich damit im direkten Umgebungsschutzbereich. Sie hätten sich die Errichtung ihrer Solaranlage also genehmigen lassen müssen.

"Von dem weitläufigen Schlossvorplatz mit Haupteingang zum Schloss hat man den direkten Blick auf die zudem noch wild angeordneten Module der PV-Anlage, sodass diese das Erscheinungsbild des Schlosses in erheblichem Maße beeinträchtigt und demnach zurückgebaut werden muss", so die Kreisverwaltung laut rbb.

Und nicht nur die "wilde Anordnung" sei ein Problem. Die Behörde stört auch, dass es sich um schwarze Module mit silberfarbenem Raster handelt, die sich deutlich von der Dachfläche abheben. Daher wäre das so nie genehmigt worden. Allerdings hätte man in dem Fall gemeinsam nach Alternativen suchen und ein langwieriges Verfahren vermeiden können, heißt es in der Antwort der Kreisverwaltung.

Inzwischen habe sich auch das Kulturministerium eingeschaltet, so der rbb. Beugt sich der Eigentümer nicht, drohen nun Zwangsgelder.

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