Auch kleine Güllebiogasanlagen bis zu einer Leistung von 75 kW sind aus technischer Sicht für den Regelenergiemarkt geeignet, lautet das Ergebnis des Forschungsprojekts „Flex75“. Darin haben das Fraunhofer Institut Umsicht in Sulzbach-Rosenberg, das Umweltgutachterbüro OmniCert und die Maschinenringe Deutschland GmbH Kriterien zum wirtschaftlichen Betrieb von kleinen Güllebiogasanlagen untersucht.
Als besonders interessant stellte sich dabei der negative Regelenergiemarkt heraus. Hierbei werden die Anlagen vom Netz genommen, falls das Stromangebot die Nachfrage übersteigt. Voraussetzung zur Teilnahme ist dabei eine sogenannte Fernwirkeinrichtung. Hierzu werden die Anlagen zu einem Pool zusammengefasst und die Blockheizkraftwerke (BHKW) aus der Ferne an- und abgeschaltet. Etwa sechs bis 20 Mal pro Jahr würden dann die Anlagen vom Netz genommen. Damit könnte jeder Anlagenbetreiber Mehreinnahmen zwischen 2 700 und 5 000 Euro erwirtschaften.
Allerdings ist das Nachrüsten von Altanlagen oftmals technisch nicht möglich, kostenintensiv und daher wenig rentabel. Zudem sind die Investitionskosten für kleine Güllebiogasanlagen in Deutschland relativ hoch. Schlüsselfertige Anlagen kosten oftmals über 550 000 Euro, ein Preis der einen wirtschaftlichen Betrieb kaum zulässt. Durch Bauherrenmodelle werden die Anlagen wirtschaftlicher. Hierbei kann der Betreiber durch vermehrte Eigenleistung Kosten sparen.
Ein weiterer Knackpunkt: Der Gesetzgeber hat per Definition kleine Güllebiogasanlagen auf maximal 75 Kilowatt Leistung begrenzt. Der Strom dieser Anlagen wird zwar höher vergütet, als jener aus größeren Anlagen. Allerdings schränkt die starre Leistungsgrenze die Betreiber bei der Flexibilisierung ebenfalls ein. Durch eine Art Anreizfinanzierung sollten Energiehändler künftig motiviert werden, auch kleine Anlagen in die Regelenergievermarktung aufzunehmen.
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