Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Meinung & Debatte
Newsletter
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Waldumbau Seelische Gesundheit Steuern in der Landwirtschaft

News

Hofbiogasanlagen können auch Regelenergie liefern

Kleine Biogasanlagen auf Güllebasis können mit der Regelenergie einen Mehrerlös erwirtschaften. Hierfür muss der Gesetzgeber aber neue Rahmenbedingungen schaffen, zeigt das Forschungsprojekt "Flex75".

Lesezeit: 2 Minuten

Auch kleine Güllebiogasanlagen bis zu einer Leistung von 75 kW sind aus technischer Sicht für den Regelenergiemarkt geeignet, lautet das Ergebnis des Forschungsprojekts „Flex75“. Darin haben das Fraunhofer Institut Umsicht in Sulzbach-Rosenberg, das Umweltgutachterbüro OmniCert und die Maschinenringe Deutschland GmbH Kriterien zum wirtschaftlichen Betrieb von kleinen Güllebiogasanlagen untersucht.


Das Wichtigste zum Thema Energie freitags, alle 4 Wochen per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Als besonders interessant stellte sich dabei der negative Regelenergiemarkt heraus. Hierbei werden die Anlagen vom Netz genommen, falls das Stromangebot die Nachfrage übersteigt. Voraussetzung zur Teilnahme ist dabei eine sogenannte Fernwirkeinrichtung. Hierzu werden die Anlagen zu einem Pool zusammengefasst und die Blockheizkraftwerke (BHKW) aus der Ferne an- und abgeschaltet. Etwa sechs bis 20 Mal pro Jahr würden dann die Anlagen vom Netz genommen. Damit könnte jeder Anlagenbetreiber  Mehreinnahmen zwischen 2 700 und 5 000 Euro erwirtschaften.


Allerdings ist das Nachrüsten von Altanlagen oftmals technisch nicht möglich, kostenintensiv und daher wenig rentabel. Zudem sind die Investitionskosten für kleine Güllebiogasanlagen in Deutschland relativ hoch. Schlüsselfertige Anlagen kosten oftmals über 550 000 Euro, ein Preis der einen wirtschaftlichen Betrieb kaum zulässt. Durch Bauherrenmodelle werden die Anlagen wirtschaftlicher. Hierbei kann der Betreiber durch vermehrte Eigenleistung Kosten sparen.


Ein weiterer Knackpunkt: Der Gesetzgeber hat per Definition kleine Güllebiogasanlagen auf maximal 75 Kilowatt Leistung begrenzt. Der Strom dieser Anlagen wird zwar höher vergütet, als jener aus größeren Anlagen. Allerdings schränkt die starre Leistungsgrenze die Betreiber bei der Flexibilisierung ebenfalls ein. Durch eine Art Anreizfinanzierung sollten Energiehändler künftig motiviert werden, auch kleine Anlagen in die Regelenergievermarktung aufzunehmen.


Den Abschlussbericht können Sie hier abrufen.

Die Redaktion empfiehlt

vg-wort-pixel
top + Bestens informiert zur EuroTier 2024

Über 60 % sparen + Gewinnchance auf einen VW Amarok sichern!

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

E-Mail-Adresse

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.