Mit dem Bürgerenergiefonds NRW werden die Kosten für Gutachten und vorbereitende Studien für neue Bürgerenergieprojekte aus den Bereichen Windenergie, Photovoltaik, Wasserkraft und Bioenergie bis zu einer Gesamthöhe von 300.000 € finanziert.
Eine Rückzahlung ist nur nötig, wenn das daraus folgende Projekt auch eine Finanzierung erhält. Kann das Vorhaben am Ende nicht realisiert werden, muss die Förderung nicht zurückgezahlt werden. Der Bürgerenergiefonds NRW trägt damit einen Teil des Planungsrisikos.
Fonds trägt ein Teil des Risikos
Vor dem Förderantrag wird eine Initialberatung durch die nordrhein-westfälische Landesgesellschaft für Energie und Klimaschutz, NRW.Energy4Climate, empfohlen.
Die Finanzierungsmittel stellt das Land NRW bereit. Die Abwicklung erfolgt über die NRW.BANK, bei der die Anträge ab sofort online gestellt werden können.
Unabhängig vom neuen Bürgerenergiefonds NRW hat die NRW.BANK auch bislang schon die Errichtung von Bürgerenergieanlagen mit zinsgünstigen Darlehen unterstützt. Diese Fördermittel können auch weiterhin zusätzlich genutzt werden.
Neubaur: Bürgerenergie wichtig für die Energiewende
NRW-Wirtschaftsministerin Mona Neubaur (Grüne) begründet die Auflegung des Fonds mit der besonderen Rolle von Bürgerenergieprojekten. „Ohne die Akzeptanz in den Gemeinden und bei den Bürgerinnen und Bürgern ist die Energiewende nicht zu schaffen. Bürgerenergie ist dabei ein wichtiger Schlüssel“, sagte sie.
Gabriela Pantring, stellvertretende Vorsitzende des Vorstands der NRW.BANK ergänzt: „Die Energiewende ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, zu der alle von uns beitragen können. Dazu gehört, dass wir die Initiatoren von lokalen Bürgerwindparks oder Bürgersolaranlagen bestmöglich unterstützen. Mit dem Bürgerenergiefonds NRW stellt das Land Finanzierungsmittel bereit, mit der wir die Transformation der Energieversorgung stärken – für ein nachhaltiges NRW.“
Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.nrwbank.de/buergerenergie