Einen Zusammenhang zwischen der ländereigenen Festlegung erhöhter Mindestabstände und einer höheren Akzeptanz gibt es nach Angaben der Bundesregierung nicht. Für die Einstellung zu Windenergieanlagen seien vielmehr deren Sichtbarkeit, die Beteiligung der Bürger bei der Planung und die Frage nach einer Wertschöpfung in der Region maßgeblich. Das geht aus ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion hervor.
Nur Bayern hat Länderöffnungsklausel genutzt
Bayern hat nach Angaben der Bundesregierung als einziges Bundesland mit der "10H-Regelung" von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, für eine gewisse Zeit Mindestabstände von Windenergieanlagen zur Wohnbebauung selbst festzulegen. Die Länderöffnungsklausel endete am 31. Dezember 2015. Kein Land habe ausdrücklich gewünscht, den Zeitraum für diese Klausel zu verlängern, erklärt die Bundesregierung weiter.
Auf die Frage nach einem sinnvollen Abstand von Windenergieanlagen zu Häusern und Wohnungen verweist sie auf die Vorgaben in den jeweiligen Landesbauordnungen und auf geltende immissionsschutzrechtliche Anforderungen. Die Bundesregierung sieht auch keine negativen Folgen für die Bevölkerung in Form von Infraschall und verweist dazu auf zahlreiche nationale und internationale Studien.