„Die kleine Wasserkraft verringert die Kosten für den Netzausbau und stabilisiert die Netze“, sagte Hans-Peter Lang, Präsident des Bundesverbandes Deutscher Wasserkraftwerke (BDW), bei der Veröffentlichung eines Gutachtens der Bergischen Universität Wuppertal unter der Leitung von Prof. Dr. Zdrallek.
Wegen des geringeren Netzausbaus und des stabilen Netzbetriebs reduziert der Bestand der kleinen Wasserkraftanlagen die Kosten um rund eine Milliarde Euro gegenüber einem Szenario ohne diese Anlagen, ist das zentrale Ergebnis der Kurzstudie. „Damit die kleine Wasserkraft diese Vorteile ausspielen kann, sollte die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode Rahmenbedingungen schaffen, die den Erhalt und den Ausbau der kleinen Wasserkraft sichern“, so Lang weiter.
Ohne Wasserkraft könnten Kosten steigen
Die Studie der Bergischen Universität zeigt in einem Szenarienvergleich, dass die Netzausbaukosten ohne kleine Wasserkraftanlagen um 750 Millionen steigen können und weitere Netzdienstleistungen im Wert von 250 Millionen Euro verloren gehen.
„So reduzieren zum Beispiel die über 7.000 Wasserkraftwerke in Deutschland wegen ihrer Nähe zu den Stromverbrauchern die Netzverluste erheblich. Sie erzeugen den Strom konstant und meistens dort, wo er gebraucht wird. Wasserkraftstrom muss daher nicht über lange Distanzen über die Netze transportiert werden,“ sagte Lang.
Die derzeitigen ökologischen Auflagen, wie Fischaufstiege und -abstiege sind zwar technisch umsetzbar, untergraben aber die Wirtschaftlichkeit der Anlagen. Daher empfiehlt der BDW der Bundesregierung, die Finanzierungsgrundlage für die Wasserkraft zu verbessern. Lang: „Ein Wasserkraftbetreiber, der seine Anlage ökologisch modernisiert, erfüllt auch eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Deshalb sollte die Bundesregierung über ein Bundesförderprogramm die ökologische Modernisierung unterstützen.“ An die Bundesländer gerichtet, empfiehlt Lang: „Bei den Genehmigungsverfahren muss zudem das Wirtschaftlichkeitsgebot beachtet werden.“ Dazu gehörten längere Umsetzungsfristen, angepasste Anforderungen bei Restwasser und Durchgängigkeit sowie straffere und kürzere Genehmigungsverfahren.