Gute Nachrichten für alle Biogaserzeuger, die ihre Anlage vor dem 1.1.2012 in Betrieb genommen haben: Der Kraft-Wärme-Kopplungsbonus (KWK-Bonus) ist Bestandteil der Marktprämie und damit von der Umsatzsteuer befreit. In einer Verfügung vertrat das Bayerische Landesamt für Steuern bislang eine gegenteilige Auffassung, hat diese nun aber wieder aufgehoben. Sie müssen daher nicht mit Nachzahlungen rechnen und auch die laufenden Betriebsprüfungen, die wegen dieser offenen Frage aufgeschoben wurden, können ebenso wie laufende Einspruchsverfahren nun abgeschlossen werden.
Steuerberater Daniel Scherf, LBD Landw. Buchführungdienst GmbH, Kulmbach
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Biogas: Förderung für Güllevergärung
Die Vergärung von Wirtschaftsdüngern in Biogasanlagen fördert jetzt der Bund. Für bestehende oder neue Biogasanlagen gibt es bis zu 40 % Zuschuss für emissionsmindernde Maßnahmen, max. 200 000 €. Förderbar ist z. B. die Abdeckung von Gärrestbehältern, oder die Erhöhung des Anteils von Wirtschaftsdüngern am Substratmix durch investive Maßnahmen.
Antragsfrist für bauliche Maßnahmen ist der 31.12.2023, für alle anderen Maßnahmen der 30.6.2024. Mehr Infos zur Förderung finden Sie unter https://wirtschaftsduenger.fnr.de