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Länder verlangen schärfere Regeln fürs Fracking

Der Bundesrat verlangt schärfere Vorschriften fürs Fracking. In ihrer Stellungnahme zu zwei Gesetzentwürfen der Bundesregierung hat sich die Länderkammer am vergangenen Freitag dafür ausgesprochen, das wasserrechtliche Verbot des Frackings in bestimmten Gebieten unabhängig von der Tiefe des Einsatzes zu verankern.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Bundesrat verlangt schärfere Vorschriften fürs Fracking. In ihrer Stellungnahme zu zwei Gesetzentwürfen der Bundesregierung hat sich die Länderkammer am vergangenen Freitag dafür ausgesprochen, das wasserrechtliche Verbot des Frackings in bestimmten Gebieten unabhängig von der Tiefe des Einsatzes zu verankern. Zudem sollen entsprechende Vorhaben ergänzend zu den im Wasserrecht vorgesehenen Regelungen auch im Bergrecht verboten werden. Frackingmaßnahmen in Vorranggebieten für die Trinkwassergewinnung und in Einzugsgebieten von Mineralwasservorkommen müssten bundesrechtlich ausgeschlossen werden.


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Die Bundesregierung will den Einsatz der Fracking-Technologie zu wissenschaftlichen Zwecken in den kommenden Jahren in begrenzten Ausnahmefällen erlauben. So sollen in Schiefer-, Ton- und Mergelgestein sowie in Kohleflözgestein oberhalb von 3.000 m Tiefe Erprobungsmaßnahmen zu Forschungszwecken zulässig sein, wenn die eingesetzten Flüssigkeiten nicht wassergefährdend sind. Absolut ausgeschlossen werden soll Fracking in Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebieten, in Einzugsgebieten von natürlichen Seen und Talsperren, die der Entnahme von Rohwasser für die öffentliche Wasserversorgung dienen, sowie in allen Einzugsgebieten von Wasserentnahmestellen für die öffentliche Wasserversorgung.


Durch landesrechtliche Vorschriften soll das Verbot erweitert werden können auf Einzugsgebiete von Mineralwasservorkommen und Stellen zur Entnahme von Wasser zur Herstellung von Getränken sowie auf Gebiete des Steinkohlebergbaus. In Naturschutzgebieten und Nationalparken soll die Errichtung von Anlagen für Fracking-Maßnahmen einschließlich der untertägigen Ablagerung von Lagerstättenwasser verboten werden. In Natura 2000-Gebieten sollen weder Anlagen zum Fracking noch zur untertägigen Ablagerung von Lagerstättenwasser errichtet werden dürfen.

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