Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg haben sich am 14.11.2018 in der Sondersitzung des Umweltausschusses erfolgreich für eine Empfehlung des Ausschusses zum weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien eingesetzt. Der Ausschuss hat Anträgen zum Ausbau der Wind-, Solar- und Bioenergie im Energiesammelgesetz zugestimmt. Die Länder fordern den Bund auf, den Windenergieausbau in den südlichen Bundesländern durch eine Regionalisierungskomponente sowie eine Erhöhung des Ausschreibungsvolumens wieder auf eine solide Basis zu stellen.
Mit einer Regionalisierungskomponente gelänge es, die Ausbauverteilung der Windenergie an Land zwischen dem Norden, Süden und der Mitte Deutschlands fairer zu verteilen. Außerdem müssten nicht bezuschlagte Mengen in den nächsten Ausschreibungsrunden hinzukommen statt wie bisher wegzufallen, so Höfken und Untersteller weiter. „Schon aus Akzeptanzgründen müssen wir den Ausbau der Windkraft in Deutschland ausgewogen verteilen“, sagten die Ministerin und der Minister.
Vergütungsvorteile für Solar-Dachanlagen erhalten
Auch bei der Solarenergie haben Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz zusammen mit anderen Ländern einen Etappensieg durch eine klare Empfehlung des Umweltausschusses erzielt. Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung sollte die Vergütung für Solarenergie bei Dachanlagen um mehr als 20 Prozent reduziert werden. Nach Auffassung des Ausschusses soll nun der beihilferechtliche Spielraum maximal ausgeschöpft und die Absenkung der Vergütung damit auf den Prüfstand gestellt werden.
Die Umweltminister beider Länder kritisieren, dass die Sonderkürzung nicht angekündigt war und bereits zu Beginn des nächsten Jahres kommen solle. Das würde sämtliche Kalkulationen der Solarbranche für aktuelle Projekte über den Haufen werfen und die Existenz von Unternehmen und Arbeitsplätzen in Deutschland gefährden. Das widerspricht Vertrauensschutz und Planungssicherheit.“
Neuer Schub für Bioenergie
Es sei zudem unverständlich, dass die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf keine Änderungen im Vergütungssystem für Bioenergieanlagen vorgenommen habe. Der Bund müsse dringend unnötige Hürden für den Bioenergiemarkt abbauen und damit den bisher stark unterzeichneten Ausschreibungen für Biomasseanlagen neuen Schub geben. So forderten die Länder etwa, die Flexibilisierung von Biogasanlagen durch angemessene Projektierungszeiträume auszubauen, die klimaschutzrelevante Wirtschaftsdüngervergärung zu stärken und das Ausschreibungsvolumen für Biomasseanlagen auf zwei statt bisher einen Gebotstermin pro Jahr zu verteilen. Das würde den Bietern die Ausschreibungsteilnahme erleichtern, reduziere Wartezeiten und stärke den Wettbewerb.