Das Coronavirus hat auch Auswirkungen auf bereits durchgeführte, aktuell laufende sowie auch alle anstehenden Ausschreibungen zu Erneuerbare Energien- und Kraftwärmekopplungsanlagen. Betroffen sind sowohl Unternehmen, die bereits einen Zuschlag erhalten haben, als auch potenzielle neue Bieter. Ihnen droht der Verlust ihrer erhaltenen Zuschläge, wenn sie bestimmte Fristen nicht einhalten. Das ist jedoch häufig nicht möglich, weil aufgrund der Corona-Vorsorge Lieferketten unterbrochen sind und damit die Realisierung vieler Projekte in Frage steht.
Aus gegebenem Anlass trifft die Bundesnetzagentur daher folgende Maßnahmen:
- Die Ausschreibungstermine finden statt. Sie sind gesetzlich vorgegeben. Dies gilt auch für Ausschreibungstermine, die noch nicht auf der Internetseite der Bundesnetzagentur bekannt gemacht wurden. Teilnehmer müssen ihre Gebote jeweils fristgerecht einreichen.
- Die Bundesnetzagentur wird die Ausschreibungsrunden durchführen, das heißt, die Gebote öffnen, prüfen und aufreihen. Dies kann voraussichtlich jedoch nur zeitlich verzögert durchgeführt werden, denn die Öffnung und Prüfung erfolgt mit einem hohen Personalaufwand. Nach der Prüfung erhalten erfolgreiche und ausgeschlossene Bieter eine schriftliche Mitteilung.
Keine Firsten zur Realisierung und Strafzahlungen
- Die Zuschlagsentscheidung selbst wird zunächst nicht im Internet bekanntgegeben. Damit beginnen die Fristen (betrifft u.a. Pönalen, Realisierungsfrist und Zahlung der Zweitsicherheit) nicht zu laufen. Erst nach einer Beruhigung der Lage wird dies nachgeholt. Ausnahmen werden für bezuschlagte Biomasse-Bestandsanlagen und für Bieter, die eine individuelle Vorabveröffentlichung wünschen (hierzu ist ein formloser Antrag zu stellen), gemacht.
- Veröffentlicht werden jedoch die Zahlen zur eingegangenen Gebotsmenge und des höchsten und niedrigsten Gebotswerts. Bei den Ausschreibungen, an denen sich Solaranlagen beteiligen können, wird zusätzlich auch die auf Acker- und Grünlandflächen entfallene Gebotsmenge veröffentlicht. Die Zahlen des Netzausbaugebiets für Windenergie an Land werden ebenfalls aktualisiert.
- Eine Verlängerung der Realisierungsfrist wird für Gebote für Wind an Land und für Biomasse auf formlosen Antrag von der Bundesnetzagentur unbürokratisch gewährt. Die Anträge können per E-Mail gestellt werden, in ihnen sind die Gründe mitzuteilen, die zu einer Verzögerung des Projekts geführt haben.
- Bei Solaranlagen ist die Beantragung einer Zahlungsberechtigung bis auf weiteres vor der Inbetriebnahme der Anlage möglich, wenn die geplante Anlage als Projekt im Marktstammdatenregister erfasst ist, so dass der Zuschlag nicht verfällt. Bei der Beantragung der Zahlungsberechtigung sind die Gründe mitzuteilen, die zu einer Verzögerung des Projekts geführt haben.
- Bei den Zuschlägen für KWK-Anlagen besteht aktuell wegen der länger laufenden Realisierungsfristen kein Handlungsbedarf. Die Lage wird aber fortlaufend beobachtet.
- Die Bundesnetzagentur wird bei wegen der Fristverlängerung bis auf Weiteres keine entsprechende Mitteilung an die Übertragungsnetzbetreiber machen, so dass keine Pönalen erhoben werden können.
Da die telefonische Erreichbarkeit nicht wie gewohnt gewährleistet werden kann, wird gebeten, Fragen zu diesem Vorgehen und zu den Ausschreibungen per E-Mail zu stellen.