Kurzfristige Änderungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erfordern schnelles Handeln, wenn Sie planen, in ein neues Heizsystem zu investieren und noch von alten Fördersätzen profitieren wollen. Dazu rät die Landwirtschaftskammer Niedersachsen.
Liegen Kostenvoranschläge bzw. Kostenschätzungen mit einem voraussichtlichen Endbetrag bereits vor, können Sie Anträge noch bis zum 14. August stellen, um noch von den höheren Fördersätzen zu profitieren.
Änderung der Fördersätze
Hintergrund: Am 26. Juli 2022 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), umfangreiche Änderungen bei der BEG bekanntgegeben. Ab dem 15. August 2022 gilt für Holzheizungen nur noch ein Grundzuschuss von 10 %. Zusätzlich gibt es künftig für den Austausch einer funktionsfähigen Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung einen weiteren Bonus von 10 Prozentpunkten. Auch für Gasheizungen gibt es diesen Bonus, wenn deren Inbetriebnahme zum Zeitpunkt der Antragsstellung mindestens 20 Jahre zurückliegt. Bei Gasetagenheizungen ist der Bonus unabhängig von der Betriebsdauer.
Genauere Informationen zur Förderung erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).