Mecklenburg Vorpommern will Betreiber von Windkraftanlagen gesetzlich dazu verpflichten, ihre Gewinne mit den Anwohnern und den betroffenen Gemeinden zu teilen. Das wäre ein Novum. In keinem anderen Bundesland gibt es eine vergleichbare Regelung. Bislang liegt lediglich ein Gesetzesentwurf dazu vor. Ob der Vorschlag der Landesregierung es bis in ein Gesetz schafft, steht noch nicht fest.
Die Betreiber der Anlagen sollen dem Entwurf nach den Anwohner und Gemeinden in einem Umkreis von 5 km um den Windpark eine Geschäftsbeteiligung von insgesamt 20 % anbieten. Ein Anteil darf dabei maximal 500 Euro kosten.
Wenn die Gemeinde oder die Bürger das Angebot ablehnen, sollen sie eine Entschädigung erhalten: zum Beispiel Strompreisnachlässe, die aus den Gewinnen der Windkraftanlagen finanziert werden. Alternativ können die Bürger auch Sparpakete auf der Bank anlegen, die die Windmüller dann ebenfalls aus den Gewinnen der Anlagen verzinen sollen.