Der Aufwuchs von mehrjährigen Blühstreifen und andere Wildpflanzenmischungen lässt sich Biogasanlagen energetisch verwerten. Doch weder die 15 zur Auswahl stehenden Fördermaßnahmen auf Ackerland in Niedersachsen noch der Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur & Küstenschutz (GAK) bieten dafür einen Anreiz. Die Anlage von ein- und mehrjährigen Blühstreifen ist zwar auch in der GAK förderfähig, ihr Aufwuchs darf aber grundsätzlich nicht genutzt werden. Dabei sei Niedersachsen das Bundesland mit der höchsten installierten Biogas-Leistung in Deutschland. Daher müsse das Land den Anbau und die Nutzung von Wildpflanzen für Biogasanlagen endlich als Agrarumweltmaßnahme anbieten, fordert das Netzwerk Lebensraum Feldflur.
Das Land übernimmt 2017 den Vorsitz in der Agrarministerkonferenz. „Damit hat Niedersachsen die Chance, endlich den Natur- und Artenschutz auf die Tagesordnung der Energieproduktion aus Biomasse zu setzen“, sagt Hilmar Freiherr v. Münchhausen, Geschäftsführer der Deutschen Wildtier Stiftung und Mitglied im Netzwerk Lebensraum Feldflur.
Anders als bei der Nahrungs- und Futtermittelproduktion biete die Biomasseproduktion die Möglichkeit, unterschiedliche Pflanzenarten in Mischung anzubauen und den gesamten Aufwuchs zur vergären. Saatgutmischungen aus ertrag- und blütenreichen ein- und mehrjährigen heimischen Wildarten und Kulturarten erreichen laut Netzwerk Lebensraum Feldflur bei vergleichsweise geringen Investitions- und Pflegekosten mittlerweile über 80 % des Methanhektarertrages vom Mais. Gleichzeitig böten sie das ganze Jahr Nahrung und Deckung für Niederwild, Feldvögel und Insekten, würden das Landschaftsbild aufwerten und den Erholungswert einer Region erhöhen. Gleichzeitig könnten sie hohe Stickstoffmengen aus dem Boden nutzen – ein Aspekt der vor dem Hintergrund der unverminderten Nitratbelastung des Grundwassers an vielen Stellen von Bedeutung ist.