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Neue Energie-Einsparverordnung: Was ändert sich?

Die seit Anfang des Jahres geltenden Vorgaben der EnEV fördern indirekt erneuerbare Energien, analysiert der Bauherren-Schutzbund.

Lesezeit: 4 Minuten

Seit dem 1.1.2016 gelten die höheren Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV)auch für neu gebaute Häuser. Ziel der Vorschrift ist es nach Angaben des Bauherren-Schutzbundes (BSB), in allen EU-Mitgliedsstaaten bis 2021 beim Neubau von Wohngebäuden durchgängig einen Niedrigstenergiestandard zu erreichen. Ein Niedrigstenergiegebäude benötigt fast keine Energie mehr.


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Die EnEV gilt für Neubauten, für die ab 01.01.2016 ein Bauantrag gestellt oder eine Bauanzeige eingereicht wird. Die Gebäude müssen im Vergleich zum bisher gültigen Standard 25 Prozent weniger Primärenergie benötigen. Unter Primärenergiebedarf versteht man die gesamte vom Gebäude benötigte Energiemenge einschließlich Erzeugung, Umwandlung und Transport.


Wie der BSB erklärt, ist Basis der Berechnungen ein Vergleich des zu planenden Gebäudes mit einem Referenzgebäude mit gleichen Abmessungen und Ausrichtungen, aber fest hinterlegten anlagentechnischen und bauteilspezifischen Werten. Ermittelt wird zunächst der spezifische Transmissionswärmeverlust, also die Energiemenge, die über die Hüllfläche und potenzielle Wärmebrücken verloren geht. Daneben werden die energetischen Werte der Heizungs- und Lüftungstechnik berücksichtigt. Die geforderte Senkung des Primärenergiebedarfs um 25 Prozent hat also das gesamte Gebäude und nicht nur die Gebäudehülle im Blick.


Der BSB empfiehlt, dass sich jeder Bauherr gut informiert und mit entscheidet, wenn es um die Auswahl des Energieträgers, der Heizungstechnik, der Lüftung oder auch Kühlung des Hauses geht. Er sollte dagegen die Entscheidung nicht dem Hausanbieter überlassen.  Auch bei der für die energetische Qualität der Gebäudehülle durch die Dämmung der Außenwände, des Dachs und der Fenster hätten Bauherren ihre Vorstellungen und Vorlieben, so der BSB. Durch die allgemeine Zielvorgabe der Reduktion des Primärenergiebedarfs um 25 Prozent lasse der Gesetzgeber dem Bauherren Spielraum, um unterschiedliche Akzente in der Ausgestaltung von Wärmeschutz und Anlagentechnik zu setzen.


Die Einhaltung der EnEV bedeutet nicht unbedingt mehr und bessere Dämmung, erklärt der BSB. Denn die Verordnung mache zu Gebäudehülle und Dämmstandard keine direkten Vorgaben. Allerdings bestünden zwischen Dämmung der Gebäudehülle und dem eingesetzten Energieträger enge Wechselbeziehungen. Denn für die Berechnung des Primärenergiebedarfs der Energieträger gibt es festgelegte Primärenergiefaktoren. So haben Gas und Öl als fossile Brennstoffe den Faktor 1,1 - Wärmepumpen hingegen je nach Jahresarbeitszahl zwischen 0,4 und 0,6, Holz sogar einen Faktor von 0,2. Wer mit Öl und Gas heizen will, müsse also deutlich mehr für die Dämmung der Gebäudehülle tun. Die Nutzung erneuerbarer Energien reduziere im Verhältnis dazu die Anforderungen an die Dämmung der Gebäudehülle. Indirekt werden mit der EnEV 2014 regenerative Energien und deren Nutzung sogar stärker gefördert. Die Weiterentwicklung der Anlagentechnik zur Nutzung erneuerbarer Energien, insbesondere der lokalen Speichermöglichkeiten, wird dabei sicher an Bedeutung gewinnen.


In der EnEV 2014 wird der Primärenergiefaktor von Strom deutlich abgesenkt, analysiert der Bauherren-Schutzbund. Als Folge würden Wärmepumpen energetisch rechnerisch noch besser als zuvor bewertet. Sie könnten damit bei Gebäuden "von der Stange" stärker als bisher in den Blickpunkt rücken, um die höheren Anforderungen zu erfüllen. Doch der BSB warnt, dass nicht jede Wärmepumpe zum Grundstück und zum Haus passt. Auch könnten die Leistungsdaten verschiedener Hersteller und Modelle stark variieren. Jedes Vorhaben sei daher ganz individuell zu betrachten.


Der Bau nach Vorgaben der neuen EnEV muss nicht unbedingt teurer werden. Einen gewissen Ausgleich bieten die Effizienzhaus-Förderungen der KfW mit Tilgungszuschüssen. Die Förderung des Effizienzhauses 70 wird laut BSB zum 31.03.2016 ersatzlos gestrichen, da es nur die neuen EnEV-Mindestanforderungen erfüllt. Gefördert würden ab dem 01.04.2016 die Effizienzhäuser des Standards 55, 40 und 40Plus mit einem Tilgungszuschuss von 5 bis 15 Prozent. Die Förderhöchstbeträge werden dann von 50.000 auf 100.000 EUR je Wohneinheit angehoben. Eine wichtige Voraussetzung für die Förderung sei eine detaillierte Fachplanung und -begleitung durch einen KfW-Effizienzexperten. Beratung und Hilfe bei der Planung eines energieeffizienten Bauvorhabens bieten die unabhängigen Bauherrenberater des BSB.

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