Für den massiven Ausbau der erneuerbaren Energien ist ein Instrumentenmix geplant aus dem staatlichen EEG sowie – für den förderfreien Zubau – langfristige Stromverträge (PPA) oder den europaweiten Handel mit Herkunftsnachweisen. Zudem soll die regionale Stromvermarktung aus ausgeförderten Anlagen möglich werden.
Zudem könnten Bürgerprojekte neuen Auftrieb bekommen, um z.B. den Strom aus gemeinsamen Anlagen auch selbst nutzen zu können. Gleichzeitig will die neue Regierung die DeMinimis-Regelung ausschöpfen. Das könnte u.a. dazu beitragen, dass kleinere Bürgerwindparks nicht mehr am Ausschreibungssystem teilnehmen müssten.
Für die Bioenergie soll es eine „neue Zukunft“ geben, u.a. mit einer nachhaltigen Biomassestrategie.
Bei der Windenergie will die künftige Regierung 2 % der Landesfläche ausweisen und das Ziel im Baugesetzbuch verankern. Auch in weniger windhöfigen Regionen sollen mehr Windräder entstehen. Zudem sollen das Repowering einfacher werden, Antikollisionssysteme beim Artenschutz helfen und Abstände zu Drehfunkfeuern und Wetterradaren sinken
Um Genehmigungen zu beschleunigen, soll es bei der „Schutzgüterabwägung“ einen zeitlich begrenzten Vorrang für erneuerbare Energien geben, bis die Klimaneutralität erreicht ist. Das betrifft u.a. den Artenschutz. Hier will die neue Regierung vom Schutz der Individuen zum Populationsschutz wechseln. Auch soll die Bewertung der Artenschutzprüfung bei Windpark künftig bundeseinheitlich sein. Mit externen Projektteams und gesetzlichen Genehmigungsfristen sollen die Verfahren zudem schneller erfolgen.
Bis 2030 sollen Photovoltaikanlagen mit 200 GW Leistung installiert sein. Dazu will die Ampelkoalition eine Solarpflicht für gewerbliche Neubauten einführen, Vergütungssätze anpassen und prüfen, inwieweit Deckel und Ausschreibungspflichten wieder entfallen können. Agriphovoltaik soll weiter gestärkt werden.
Die Wärmeversorgung soll bis 2030 zu 50 % klimaneutral sein.