Beim ersten Ausschreibungsverfahren für Biomasseanlagen am 1. September gab es nur 33 Gebote mit einem Volumen von 28 Megawatt (MW) Leistung. Damit ist das Ausschreibungsvolumen von 122 MW bei weitem nicht ausgeschöpft worden. Aus diesem Grund haben der Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE), der Deutsche Bauernverband e.V. (DBV), der Fachverband Biogas e.V. (FvB)und Fachverband Holzenergie (FVH)in einem gemeinsamen Positionspapier Vorschläge erarbeitet, um das Potenzial künftig besser zu nutzen. Mit den Vorschlägen soll der Wettbewerb durch eine moderate Umgestaltung des Ausschreibungsdesigns kostenneutral bzw. sogar kostensenkend erhöht werden. Die Vorschläge im Einzelnen:
- Mehr Ausschreibungsrunden: Mit steigender Zahl der Ausschreibungen könnte die Zurückhaltung von potenziellen Bietern aufgrund mangelnder Erfahrung abgebaut werden und die Zahl der Teilnehmer steigen. Die Verbände schlagen vor, das jährliche Ausschreibungsvolumen auf zwei Ausschreibungsrunden zu verteilen.
- Längere Vergütung bei vorzeitigem Wechsel: Der vorzeitige Wechsel in das Ausschreibungsverfahren ist für die meisten Anlagen unattraktiv, weil die Vergütung im ersten Zeitraum im Normalfall deutlich höher ist. Das wäre anders, wenn die Gesamtvergütungsdauer gleich bleibt. Für Anlagen, die vor Ablauf ihres ersten Vergütungszeitraums in ihren zweiten Vergütungszeitraum wechseln, sollte sich also der zweite Vergütungszeitraum um die nicht in Anspruch genommenen Jahre des ersten Vergütungszeitraums verlängern.
- Angleichung der Gebotshöchstwerte von Neu- und Altanlagen: Die unterschiedlichen Gebotshöchstwerte führen dazu, dass beispielsweise eine Bestandsanlage, die einen Vergütungsbedarf von 16,5 ct/kWh besitzt, am Ausschreibungsverfahren teilnehmen kann, eine Neuanlage, die nur 15,5 ct/kWh benötigen würde, jedoch nicht. Dies diskriminiert Neubauprojekte und vergibt Potenziale zur Kostensenkung. Daher sollte der Gebotshöchstwert für Neuanlagen auf das Niveau des Gebotshöchstwerts für Bestandsanlagen angehoben werden. Da die neu zugelassenen Neubauprojekte nur dann einen Zuschlag erhalten, wenn sie niedriger bieten als Bestandsanlagen mit höherem Vergütungsbedarf, besteht hier eine zusätzliche Möglichkeit zur Kostenreduktion.
- Güllevergärung stärken: Abgesehen von der Sondervergütungsklasse für Güllekleinanlagen (bis 75 Kilowatt (kW)) sind neue Anlagen mit überwiegendem Gülleanteil im Normalfall nicht wirtschaftlich, weder im Ausschreibungsverfahren (> 150 kW) noch in der Festvergütung (>75-150 kW). Aus Klimaschutzgründen sollte die Sondervergütungsklasse für Gülleanlagen auf Anlagen bis 150 kW ausgedehnt werden, ggf. mit abgesenkter Vergütung.
- Vergütung für die Mitverbrennung: An bestimmten Standorten fällt vergütungsfähige Biomasse an, jedoch in so geringen Mengen, dass die Errichtung einer Anlage nicht wirtschaftlich ist. Aus Gründen des Klimaschutzes und der Kreislaufwirtschaft wäre es sinnvoll, dass diese Biomasse in anderen, Nicht-EEG-Biomasseanlagen mitverbrannt wird. Beispielsweise würde es sich bei Sägerestholz die Mitverbrennung in nahegelegenen Altholzkraftwerken anbieten, die nach dem EEG 2017 keine Vergütung erhalten können. Das Ausschreibungsdesign bzw. die Vergütungsbedingungen des EEG sollten so geändert werden, dass Anlagen, die ausschließlich Biomasse im Sinne der europäischen Biomasseverordnung einsetzen, für die Mitverbrennung von EEG-vergütungsfähiger Biomasse eine anteilige EEG-Vergütung erhalten können.
Weitere Vorschläge
Auch der Biogasrat fordert Korrekturen beim aktuellen Ausschreibungssystem. So soltle der Gebotshöchstwert für Neuanlagen von 14,88 ct/kWh auf 16,9 ct/kWh angehoben werden. „Neuanlagen haben gegenüber Bestandsanlagen zusätzliche Kapitalkosten von durchschnittlich 2,0 ct/kWh. Wenn es tatsächlich einen Ausbau von 150 Megawatt pro Jahr und perspektivisch 200 Megawatt pro Jahr bei der Stromerzeugung aus Biomasse geben soll, dann müssen Neuanlagen im Ausschreibungsverfahren eine wettbewerbliche Chance bekommen“, erklärt der Verband.
Weitergehende Vorschläge zur Einführung von sogenannten Korrekturfaktoren nach Anlagengrößen im Ausschreibungsverfahren lehnt der Biogasrat dagegen als wettbewerbsverzerrend ab. „Die Ergebnisse des Ausschreibungsverfahrens haben klar gezeigt, dass auch kleine und mittlere Anlagenkonzepte Zuschläge erhalten haben. Mit willkürlich festgelegten Korrekturfaktoren sollen pauschal kostenineffiziente Bioenergieprojekte bevorzugt werden. Das erinnert an überholte Förderregime und widerspricht dem marktwirtschaftlichen Ansatz bei der Vergütung für erneuerbaren Strom, der von der Politik gefordert wird und dem sich unsere Unternehmen aktiv stellen“, kritisiert Biogasratgeschäftsführerin Janet Hochi.