Mit dem novellierten Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2021) hat das Bundeswirtschaftsministerium die Möglichkeit erhalten, per Verordnung eine Anschlussregelung für kleinere Biogasanlagen zu schaffen, die primär Gülle als Einsatzstoff nutzen. Diese Anlagen sind aus Sicht der Bundesregierung für den Klimaschutz besonders sinnvoll, weshalb der Ausbau der Güllevergärung zurecht als Maßnahme des Klimaschutzprogramms 2030 zur Erreichung der Klimaziele im Landwirtschaftssektor vorgesehen ist.
Mitte letzter Woche hat das Bundeswirtschaftsministerium jetzt den Referentenentwurf für eine Verordnung zur Umsetzung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2021 (EEG 2021) veröffentlicht.„Der lang erwartete Entwurf einer Anschlussvergütung für kleine Gülleanlagen ist jedoch völlig inakzeptabel. Die gesetzgeberische Absicht, mehr Gülle zu vergären, wird mit diesem Vorschlag des aus dem Bundeswirtschaftsministerium nicht erfüllt“, kritisiert Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie, das u.a. den Fachverband Biogas und den Deutschen Bauernverband vertritt.
Zu geringe Vergütung
Gerade im Hinblick auf die höheren Klimaschutzziele der Bundesregierung sei der Entwurf voller Schwachstellen. Dazu zählt u.a. die Vergütungshöhe: Laut Referentenentwurf soll die Vergütung für eine Anlage in der Anschlussvergütung für den Anteil der Bemessungsleistung bis 75 kW auf 13 ct/kWh sowie für den Bemessungsleistungsanteil von 75 bis 150 kW auf 6 ct/kWh gedeckelt werden. Eine Bestandsanlage mit einer Bemessungsleistung von 75 kW würde demnach maximal eine Vergütung von 13 ct/kWh, eine Bestandsanlage mit einer Bemessungsleistung von 150 kW maximal 9,5 ct/kWh erhalten. „Das ermöglicht keinen wirtschaftlichen Weiterbetrieb von kleinen Gülleanlagen nach Ablauf ihres ersten EEG-Vergütungszeitraums“, heißt es in einer 14-seitigen Stellungnahme der Bioenergieverbände. Weitere Kritik:
- Auch setze der Entwurf keine Anreize, dass Bestandsanlagen ihren Substratmix von nachwachsenden Rohstoffen hin zur überwiegenden Nutzung von Gülle ändern.
- Zudem würden viele Betreiber von dieser Regelung ausgeschlossen, weil die Verkleinerung von Bestandsanlagen zum Wechsel in die Anschlussvergütung nicht zugelassen wird.
Weitere Stilllegungen möglich
Das Fazit der Bioenergieverbände: Mit diesem Entwurf werde weder die Strom- und Wärmeerzeugung landwirtschaftlicher Biogasanlagen gesichert, noch das von der Bundesregierung mit dem Klimaschutzprogramm 2030 beschlossene Ziel, die Vergärung von Gülle in Biogasanlagen auf 70 % auszuweiten, umgesetzt. „Im Gegenteil konterkariert der Vorstoß aus dem Wirtschaftsministerium diese eigenen Ziele, indem er die Stilllegung von Biogasanlagen vorantreibt und so riskiert, dass der Anteil der in Biogasanlagen vergorenen Gülle sinkt“, sagt Rostek. Damit entstünden zusätzliche Emissionen, die die Einhaltung des Sektorziels in der Landwirtschaft und des angehobenen Gesamtminderungsziels gefährden. „Angesichts der gerade nachgeschärften Klimaschutzziele, des Klimapakts und des angekündigten Sofortprogramms 2022 ist dies weder nachvollziehbar noch vertretbar“, sagt die Leiterin.
Die Verbände setzen nun auf die Abstimmung der Bundesressorts und appellieren zudem an den Bundestag, kurzfristig noch zwingend notwendige Nachbesserungen vorzunehmen.
Die ausführliche Stellungnahme ist auf der Homepage des Hauptstadtbüro Bioenergie zu finden.