In seiner Plenarsitzung am 25. Juni 2021 hat der Bundesrat die vom Bundestag tags zuvor beschlossenen Änderungen am Bundes-Klimaschutzgesetz gebilligt.
Strengere Klimaschutzziele
Das Gesetz sieht vor, dass Deutschland bis zum Jahr 2030 mindestens 65 % weniger Treibhausgase ausstößt als im Jahr 1990. Bisher waren nur 55 % vorgegeben. Bis 2040 sollen die CO₂-Emissionen um 88 % fallen. Im Jahr 2045 und damit fünf Jahre früher als im bisherigen Klimaschutzgesetz soll Deutschland klimaneutral sein. Es muss dann also ein Gleichgewicht zwischen Treibhausgas-Emissionen und deren Abbau erreichen. Nach dem Jahr 2050 soll Deutschland mehr Treibhausgase in natürlichen Senken einbinden als es ausstößt.
Das Gesetz betont den Beitrag natürlicher Ökosysteme zum Klimaschutz. Wälder und Moore sind Kohlenstoffspeicher, sogenannte natürliche Senken. Sie seien wichtig, um unvermeidbare Restemissionen von Treibhausgasen zu binden, so die Gesetzesbegründung. Vorgesehen sind deshalb konkrete Zielvorgaben, um die CO₂-Bindungswirkung derartiger Speicher zu verbessern.
Hintergrund: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts
Das Bundesverfassungsgericht hat den Gesetzgeber verpflichtet, die Fortschreibung der Minderungsziele für Zeiträume ab dem Jahr 2031 zu regeln. Mit Beschluss vom 24. März 2021 hat es entschieden, dass die maßgeblichen Vorgaben des bisherigen Klimaschutzgesetzes mit den Grundrechten unvereinbar sind, soweit eine solche Fortschreibung fehlt. Das Gericht hat eine Frist zur Umsetzung der Entscheidung bis zum 31. Dezember 2022 gesetzt.
Umsetzung der EU-Klimaziele
Mit der Novelle werden auch die Klimaziele der EU umgesetzt. Diese sind zwar noch nicht formal beschlossen, aber bereits ausgehandelt. Die Regelungen in der bisherigen Fassung des Gesetzes bauten noch auf den alten, niedrigeren Zielen der EU auf. So stehen etwa die ab 2050 vorgesehenen negativen Emissionsmengen bereits im Einklang mit den zu erwartenden europäischen Vorgaben.
Bauernverband fordert entsprechende Vergütung
Das Gesetz bleibt in einigen Punkten hinter den Erwartungen des Deutschen Bauernverbandes (DBV) zurück. „Die Land- und Forstwirtschaft bleibt langfristig das wichtigste Standbein beim Schaffen von negativen CO₂-Emissionen. Um dies zu erreichen, müssen die Landwirte beim Humusaufbau politisch unterstützt werden“, fordert der DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken. Diese Klimadienstleistung müsse entsprechend vergütet werden. Der landwirtschaftliche Sektor leiste zudem durch die Bereitstellung von Bioenergie bereits jetzt einen erheblichen Teil zur klimafreundlichen Strom- und Wärmeerzeugung sowie Mobilität. Diese CO₂-Vermeidungsleistung werde dem Sektor jedoch bilanziell nicht zuerkannt. „Dies sollte bald behoben werden und die ‚Gutschrift‘ der Leistungen durch die Bioenergieerzeugung der Klimaschutzleistung des Sektors Landwirtschaft zugerechnet werden“, sagt Krüsken.
Kritik am Ausschluss von weiteren CO₂-Senken
Unabhängig davon seien die neuen Ziele für Kohlenstoffsenken nicht im Sinne des Klimaschutzes. „Die Einengung auf natürliche Kohlenstoffsenken und der Ausschluss von weiteren Senkentechnologien, die für Biomasse relevant sind, schmälern die Potenziale für den CO₂-Entzugs aus der Atmosphäre“, kritisiert der Generalsekretär. Zudem seien die Senkenziele für den Forst wenig realistisch. Experten weisen darauf hin, dass die Vorgaben der Senkenleistung des Sektors Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF) kurz bis mittelfristig kaum zu erreichen sind. Bisher unberücksichtigt bleibe zudem die besondere Rolle biogener Methanemissionen. Die Klimawirkung von biogenem Methan sei aufgrund der Zugehörigkeit zum natürlichen Kohlenstoffkreislauf nicht mit fossilen Methanemissionen zu vergleichen. Dementsprechend werde die deutsche Tierhaltung unberechtigterweise stark unter Druck gesetzt. Der DBV spricht sich auch weiterhin für eine Neubewertung biogener Methanemissionen aus.
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In seiner Plenarsitzung am 25. Juni 2021 hat der Bundesrat die vom Bundestag tags zuvor beschlossenen Änderungen am Bundes-Klimaschutzgesetz gebilligt.
Strengere Klimaschutzziele
Das Gesetz sieht vor, dass Deutschland bis zum Jahr 2030 mindestens 65 % weniger Treibhausgase ausstößt als im Jahr 1990. Bisher waren nur 55 % vorgegeben. Bis 2040 sollen die CO₂-Emissionen um 88 % fallen. Im Jahr 2045 und damit fünf Jahre früher als im bisherigen Klimaschutzgesetz soll Deutschland klimaneutral sein. Es muss dann also ein Gleichgewicht zwischen Treibhausgas-Emissionen und deren Abbau erreichen. Nach dem Jahr 2050 soll Deutschland mehr Treibhausgase in natürlichen Senken einbinden als es ausstößt.
Das Gesetz betont den Beitrag natürlicher Ökosysteme zum Klimaschutz. Wälder und Moore sind Kohlenstoffspeicher, sogenannte natürliche Senken. Sie seien wichtig, um unvermeidbare Restemissionen von Treibhausgasen zu binden, so die Gesetzesbegründung. Vorgesehen sind deshalb konkrete Zielvorgaben, um die CO₂-Bindungswirkung derartiger Speicher zu verbessern.
Hintergrund: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts
Das Bundesverfassungsgericht hat den Gesetzgeber verpflichtet, die Fortschreibung der Minderungsziele für Zeiträume ab dem Jahr 2031 zu regeln. Mit Beschluss vom 24. März 2021 hat es entschieden, dass die maßgeblichen Vorgaben des bisherigen Klimaschutzgesetzes mit den Grundrechten unvereinbar sind, soweit eine solche Fortschreibung fehlt. Das Gericht hat eine Frist zur Umsetzung der Entscheidung bis zum 31. Dezember 2022 gesetzt.
Umsetzung der EU-Klimaziele
Mit der Novelle werden auch die Klimaziele der EU umgesetzt. Diese sind zwar noch nicht formal beschlossen, aber bereits ausgehandelt. Die Regelungen in der bisherigen Fassung des Gesetzes bauten noch auf den alten, niedrigeren Zielen der EU auf. So stehen etwa die ab 2050 vorgesehenen negativen Emissionsmengen bereits im Einklang mit den zu erwartenden europäischen Vorgaben.
Bauernverband fordert entsprechende Vergütung
Das Gesetz bleibt in einigen Punkten hinter den Erwartungen des Deutschen Bauernverbandes (DBV) zurück. „Die Land- und Forstwirtschaft bleibt langfristig das wichtigste Standbein beim Schaffen von negativen CO₂-Emissionen. Um dies zu erreichen, müssen die Landwirte beim Humusaufbau politisch unterstützt werden“, fordert der DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken. Diese Klimadienstleistung müsse entsprechend vergütet werden. Der landwirtschaftliche Sektor leiste zudem durch die Bereitstellung von Bioenergie bereits jetzt einen erheblichen Teil zur klimafreundlichen Strom- und Wärmeerzeugung sowie Mobilität. Diese CO₂-Vermeidungsleistung werde dem Sektor jedoch bilanziell nicht zuerkannt. „Dies sollte bald behoben werden und die ‚Gutschrift‘ der Leistungen durch die Bioenergieerzeugung der Klimaschutzleistung des Sektors Landwirtschaft zugerechnet werden“, sagt Krüsken.
Kritik am Ausschluss von weiteren CO₂-Senken
Unabhängig davon seien die neuen Ziele für Kohlenstoffsenken nicht im Sinne des Klimaschutzes. „Die Einengung auf natürliche Kohlenstoffsenken und der Ausschluss von weiteren Senkentechnologien, die für Biomasse relevant sind, schmälern die Potenziale für den CO₂-Entzugs aus der Atmosphäre“, kritisiert der Generalsekretär. Zudem seien die Senkenziele für den Forst wenig realistisch. Experten weisen darauf hin, dass die Vorgaben der Senkenleistung des Sektors Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF) kurz bis mittelfristig kaum zu erreichen sind. Bisher unberücksichtigt bleibe zudem die besondere Rolle biogener Methanemissionen. Die Klimawirkung von biogenem Methan sei aufgrund der Zugehörigkeit zum natürlichen Kohlenstoffkreislauf nicht mit fossilen Methanemissionen zu vergleichen. Dementsprechend werde die deutsche Tierhaltung unberechtigterweise stark unter Druck gesetzt. Der DBV spricht sich auch weiterhin für eine Neubewertung biogener Methanemissionen aus.