Mit dem aktuellen Entwurf zum Klimaschutzgesetz werden die negativen Folgen des Klimawandels auf die Grundrechte der in Deutschland lebenden Menschen nicht abgemildert, obwohl es zur Abwendung drohender Schäden, auch für kommende Generationen, von elementarer Bedeutung sei. So lautet die Stellungnahme des Bundesrates Bundesländer zum aktuellen Gesetzesentwurf der Bundesregierung.
Finanzielle Beteiligung des Bundes
Weiter mahnt der Bundesrat unter anderem eine faire, sachgerechte und verhältnismäßige Verteilung der finanziellen Lasten des Klimaschutzes zwischen Bund, Ländern und Gemeinden und eine Unterstützung durch den Bund bei Investitionen in den öffentlichen Personennahverkehr an. Der Bundesrat erwartet überdies, dass der Bund für die notwendig werdenden sehr erheblichen zusätzlichen Investitionen in den Gebäudebestand langfristig angelegte und auskömmlich finanzierte attraktive Förderprogramme zur Verfügung stellt.
Am 10. Juni erste Lesung im Bundestag
Die Stellungnahme des Bundesrates wurde der Bundesregierung zugeleitet, die dazu eine Gegenäußerung verfasst und dem Bundestag zur Entscheidung vorlegt – dort steht das Gesetz voraussichtlich am 10. Juni 2021 in erster Lesung auf der Tagesordnung. Spätestens drei Wochen nach Verabschiedung des Gesetzes durch den Bundestag befasst sich der Bundesrat dann noch einmal abschließend damit.