Am Donnerstag (14. Mai) berät der Bundestag abschließend über eine Teilreform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Doch wichtige Weichenstellungen für die Energiewende bleiben dabei ausgeklammert, kritisieren das Umweltinstitut München und die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS). Sie haben zum verstärkten Ausbau der Solarenergie einen„10-Punkte-Plan für eine Solaroffensive“ vorgelegt. Mit den richtigen Weichenstellungen könnte es nach Ansicht der Organisatoren einen neuen Boom der „Energiewende von unten“ geben – mit all den positiven Effekten auf Beschäftigung und lokale Einnahmen, die in der nahenden Wirtschaftskrise dringend gebraucht werden. „Wir brauchen jetzt eine ambitionierte Solaroffensive, um neue zukunftsfähige Jobs und Einnahmen für die durch Corona gebeutelten Kommunen zu schaffen“, erklärt Volker Quaschning, Professor für regenerative Energiesysteme an der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin und Unterstützer des 10-Punkte-Plans. „Es ist gesamtwirtschaftlich sinnvoll, gleichzeitig die wirtschaftlichen Folgen der Coronakrise und die Klimakrise zu bekämpfen.“
Abschaffung der "Sonnensteuer"
Der „10-Punkte-Plan für eine Solaroffensive“ enthält Maßnahmen wie die Abschaffung des Solardeckels, eine bundesweite Solaranlagenpflicht für Neubauten, die Steuerfinanzierung der Industrie-Privilegien sowie die Befreiung von Eigenverbrauchern und Mieterstromprojekten von der EEG-Umlage. „Die Sonnensteuer auf selbst erzeugten Strom auf Eigenheimen und Mehrfamilienhäusern bremst die Solarenergie aus und gefährdet so letztlich auch den Kohle- und Atomausstieg“, kritisiert Franziska Buch, Referentin für Energie- und Klimapolitik beim Umweltinstitut München. „Es sollte daher künftig keine EEG-Umlage mehr auf Eigenverbrauch und Mieterstrom erhoben werden.“ Dies entspräche auch den Vorgaben der EU-Richtlinie zur Förderung von erneuerbaren Energien, die Ende 2018 von EU-Parlament und Ministerrat beschlossen, aber noch nicht in deutsches Recht umgesetzt wurde.
EU-Richtlinie will Eigenverbrauch fördern
Zentrales Element der Richtlinie ist, dass Verbraucher das Recht haben, sich selbst mit erneuerbaren Energien zu versorgen. Eigenversorger mit erneuerbarer Elektrizität sollen grundsätzlich nicht mehr mit Umlagen und Abgaben belastet werden. Laut EU-Richtlinie sind mit einem Übergang zu einer dezentralisierten Energieproduktion viele Vorteile wie lokale Versorgungssicherheit, Wertschöpfung und Arbeitsplätze vor Ort verbunden. Dies wirke sich, so der Richtlinientext, „positiv auf die Entwicklung und den Zusammenhalt der Gemeinschaft aus“.
Anschlussregelung für Ü20-Anlagen fehlt
„Mit dem aktuellen Gesetzesentwurf zur EEG-Reform droht eine Energiewende rückwärts“, sagt Jörg Sutter, Vizepräsident der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie. „Der Solardeckel soll allen Versprechen der Bundesregierung zum Trotz bestehen bleiben, genauso wie schlechte Rahmenbedingungen für Mieterstrom. Auch fehlt eine Anschlussregelung für die Vergütung von über 20 Jahre alte Solaranlagen, die bald nicht mehr legal und wirtschaftlich Strom ins Netz einspeisen dürfen.“ Das anstehende Konjunkturprogramm und die vorerst verschobene umfassende EEG-Reform müssten diese Lücken schnell schließen.
Den 10-Punkte-Plan finden Sie hier.