Die Bundesregierung und die EU müssen ihre Klimaziele stärker darauf ausrichten, eine globale Temperaturerhöhung von maximal 1,5 Grad zu erreichen, das 2-Grad-Ziel reicht nicht aus. Schon die jetzt geltenden deutschen Klimaziele, die dazu auch noch verfehlt werden, reichen dazu nicht aus. Das zeigt ein aktuelles Rechtsgutachten von Prof. Felix Ekardt von der Forschungsstelle Nachhaltigkeit und Klimapolitik aus Leipzig im Auftrag des Solarenergiefördervereins Deutschland (SFV).
Alle Diskussionen in Deutschland würden laut Ekardt fälschlicherweise noch von dem 2 Grad-Ziel und damit von unzutreffenden Annahmen ausgehen. Eine Konzentration auf das 1,5 Grad-Ziel hätte allerdings weitreichende Folgen für die Gesellschaft und die Wirtschaft. Darin sieht Ekardt den Hauptgrund, warum das Ziel politisch bislang verdrängt werde – nicht nur in Deutschland.
Künftig könnte es sogar Gerichtsverfahren geben, wenn die Regierung sich nicht stärker darum bemüht, das Abkommen einzuhalten, meint Ekardt. Zwar sei Artikel 2 Absatz 1 des Pariser Abkommens rechtsverbindlich, aber nicht direkt einklagbar. Die Menschenrechte und auch der Klimaschutz seien es jedoch u.a. wegen des Vorsorgeprinzips. „Zudem erleichtert Artikel 2 Absatz 1 des Pariser Abkommens eine Interpretation des jeweiligen nationalen Verfassungs-, Verwaltungs- und Zivil-Rechts in Richtung strenger Klimaschutzverpflichtungen. Dies kann es erleichtern, vorhandene Klimaschutzziele tatsächlich einzufordern, klimaschädliche Maßnahmen anzufechten und große Energiekonzerne zumindest anteilig für Klimawandelfolgen haftbar zu machen“, erklärt der Jurist.
Klagen gegen Energiekonzerne möglich
Wie Prof. Ekardt darlegt, gebe es dank des Pariser Abkommens verbesserte Chancen bei Klagen gegen Energiekonzerne, z.B. in Bezug auf Kohlekraftwerke und andere klimaschädliche Einzelvorhaben. Laut SFV würden im Ausland die ersten Klagen bereits laufen, z.B. in USA die Klage einer Gruppe von 21 Jugendlichen vertreten durch den Klimaforscher James Hansen gegen den Präsidenten der Vereinigten Staaten. Oder in Deutschland die Klage eines peruanischen Landwirts gegen den Energiekonzern RWE.
Das gesamte Rechtsgutachten finden Sie hier.