Erstmalig hat die Bundesnetzagentur am 1. Dezember 2021 eine Ausschreibung für Biomethananlagen durchgeführt, die auf gute Resonanz in der Branche stieß. Bei diesem Ausschreibungsverfahren können Gebote für neue Biomethananlagen mit einer installierten Leistung von 151 Kilowatt bis 20 Megawatt eingereicht werden. Bei einer ausgeschriebenen Menge von 150 MW wurden 21 Gebote mit einem Volumen von 148 MW eingereicht. Damit ergab sich lediglich eine leichte Unterzeichnung. Alle eingereichten Gebote erhielten einen Zuschlag, kein Gebot musste ausgeschlossen werden.
Die Gebotswerte der Gebote mit Zuschlag reichen von 16,88 ct/kWh bis 18,98 ct/kWh. Der mengengewichtete durchschnittliche Zuschlagswert liegt bei 17,84 ct/kWh.
Die Ausschreibungsmodalitäten entsprechen in weiten Teilen denen der Biomasseausschreibung, wobei jedoch Bestandsanlagen von der Teilnahme an der Biomethanausschreibung ausgeschlossen sind.
In dieser ersten Ausschreibungsrunde durften auch Gebote für Projekte vor der Erteilung der jeweiligen Genehmigung und auch Gebote für Projekte im Norden eingereicht werden. Bei künftigen Ausschreibungen sind nur noch Gebote aus der „Südregion“ zugelassen.
Ausschreibung für große Dachanlagen
Die zweite Ausschreibungsrunde für Solaranlagen auf Gebäuden oder Lärmschutzwänden mit einer installierten Leistung von mehr als 300 Kilowatt am 1. Dezember 2021 stieß auf rege Beteiligung und war wie die erste Runde deutlich überzeichnet. Bei einer ausgeschriebenen Menge von 150 MW wurden 209 Gebote mit einem Volumen von 233 MW eingereicht, teilt die Bundesnetzagentur mit. 136 Gebote mit einem Volumen von 154 MW haben einen Zuschlag erhalten.
Regional betrachtet verteilen sich die Zuschläge mehrheitlich auf Gebote in Sachsen-Anhalt (34 MW verteilt auf 25 Zuschläge), Brandenburg (22 MW verteilt auf 32 Zuschläge) und Niedersachsen (25 MW verteilt auf 16 Zuschläge).
Die Gebotswerte der Gebote mit Zuschlag reichen von 5,70 ct/kWh bis 8,28 ct/kWh (Vorrunde: 5,35 ct/kWh bis 7,89 ct/kWh). Der mengengewichtete durchschnittliche Zuschlagswert liegt bei 7,43 ct/kWh und ist damit deutlich zur Vorrunde (6,88 ct/kWh) gestiegen.
Es mussten 38 Gebote aufgrund von Formfehlern vom Verfahren ausgeschlossen werden.