Der Auktionsmarkt für netzdienliche Regelenergie stabilisiert sich wieder. Grund ist, dass das Oberlandesgericht Düsseldorf im Juli 2019 das seit Oktober 2018 gültige Mischpreisverfahren (MPV) untersagt hat. Insbesondere bei der Sekundärregelenergie (SRL) ist das Stromhandelshaus Energy2market (e2m) optimistisch: Seit Juli haben sich die Erlöse aus den Auktionen signifikant erhöht.
Mischpreisverfahren hatte dezentrale Anlagen benachteiligt
Die Branche war sich selten so einig wie bei diesem Thema: Das im Herbst 2018 eingeführte MPV hat im Markt eher zu mehr Verwirrung geführt, als zu fairen Wettbewerbsbedingungen. Kleinere Erzeuger wurden durch die Mechanik benachteiligt, Dienstleister sahen ihre bisherigen Geschäftsmodelle in Gefahr, und durch fehlende Anreize zur Bilanzkreistreue wurde die Stabilität des deutschen Stromnetzes gefährdet. Um Spekulationen am Regelenergiemarkt vorzubeugen, wurde in den Auktionen wieder eine Arbeitspreisgrenze von 9.999 €/MWh eingezogen. Diese soll Bilanzkreisverantwortliche vor wirtschaftlichen Risiken schützen, die andernfalls bereits bei geringen Prognoseungenauigkeiten anfallen könnten.
„Wir freuen uns für unsere Kunden, dass sich der SRL-Markt wieder von seiner interessanten Seite zeigt und flexible, erneuerbare Anlagen ihren Teil zur Systemstabilisierung beitragen können“, betont Dr. Christof Petrick, Leiter Portfoliomanagement bei der e2m. „Es gibt eine eindeutige Aufwärtsbewegung bei den Erlösen seit Mitte des Jahres“, ergänzt er.
e2m: SRL lohnt sich wieder
Auf den einfachen Satz „SRL lohnt sich wieder“ bringt es Klaus Anduschus, Leiter des Bereichs Landwirtschaft bei der e2m. „Die Königsklasse Primärregelenergie war aufgrund einer anderen Preismechanik auch während der kurzen Lebensdauer des MPV attraktiv. SRL spielt in der Erlösstrategie nun wieder eine wichtige Rolle. Neben den Leistungspreiserlösen realisieren wir wieder lukrative Arbeitspreiserlöse.“
Auch 2020 wird der Regelenergiemarkt weiter an Fahrt gewinnen. So soll Mitte des kommenden Jahres ein Regelarbeitsmarkt etabliert werden, der künftig bis kurz vor dem Liefertermin ein gesondertes Arbeitspreisgebot zulässt, um kurzfristig freigewordene Flexibilität am Markt zu platzieren. Dies öffnet den Markt für weitere präqualifizierte Anbieter und wird zu mehr Wettbewerb führen.