Der Chef des Bundeskanzleramts, Peter Altmaier (CDU) sowie dieMinisterpräsidenten der Bundesländer haben sich auf neue Eckpunkte zur Umsetzung der EEG-Novellegeeinigt. Im Gegensatz zum Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) empfehlen sie darin, auch für Biogasanlagen Ausschreibungen bereits ab 2017 im Gesetz festzuschreiben. Das BMWi will dagegen nur eine Verordnungsermächtigung im EEG einführen. Die Ministerpräsidenten wollen die Schwelle zur Teilnahme auf 150 Kilowatt Leistung absenken, damit auch mittelständische Anlagen an Ausschreibungen teilnehmen können.
Allerdings wollen die Länderchefs, dass nur neue Biogasanlagen an Ausschreibungen teilnehmen können. Bayern dagegen schlägt vor, dass auch Bestandsanlagen mitbieten können. Das fordert u.a. auch der Fachverband Biogas, um bestehenden Anlagen eine Perspektive zu bieten.
Da bis zum Jahr 2024 Biogas- und Holzverstromungsanlagen mit einer Leistung von rund 700 MW aus der EEG-Förderung herausfallen (Ende des zwanzigjährigen Förderzeitraums), wollen die Ministerpräsidenten diese Leistung bei der Festlegung der Ausschreibungsmenge berücksichtigen. Die Höhe haben sie in ihrer Beschlussvorlage jedoch noch offen gelassen. Um die Kosten wirksam zu begrenzen, soll ein „ambitionierter“ Höchstwert als maximale Förderhöhe eingeführt werden. Aber auch über dessen Höhe machen die Länderchefs keine Angaben.
Eine weitere wichtige Änderung gegenüber dem Referentenentwurf des BMWi betrifft die Windenergie an Land: Die Länderchefs wollen im ersten Quartal 2017 für neue Anlagen die Vergütung um einmalig 7,5 Prozent absenken. Das soll dazu führen, die „hohe Ausbaudynamik bei Windenergieanlagen wieder auf den Ausbaupfad zurückzuführen“.
Unterdessen geht das Gesetzgebungsverfahren in den Endspurt: Nach den bisherigen Planungen soll es am 25.05.2016 einen Kabinettsbeschluss geben. Die erste Lesung im Deutschen Bundestag ist vorgesehen für den 02. und 03.06.2016.