Beim Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch ist Sachsen Schlusslicht in Ostdeutschland und liegt bundesweit im hinteren Drittel. Das soll sich jetzt ändern. Im Koalitionsvertrag hatten sich die Regierungsparteien SPD und CDU darauf verständigt, das Energie- und Klimaprogramm zu überarbeiten und den Ausbau der erneuerbaren Energien voranzubringen. „Wir haben die Zeit der Windkraft-Blockade im November 2015 beendet“, betont Energieminister Martin Dulig. Sachsen verzichtet u.a. auf eine gesetzliche „10-H“-Abstandsregelung wie in Bayern, bei der die Windräder einen Abstand von dem Zehnfachen ihrer Höhe zur Wohnbebauung einhalten müssen. Das hätte in Sachsen jeden Neubau von Windkraftanlagen verhindert. „Mit dem Windkrafterlass ermöglichen wir es der kommunalen Ebene, nun auf regionale Besonderheiten Rücksicht zu nehmen und passende Abstandsregelungen vor Ort zwischen Wohnbebauung und Windkraftanlagen zu finden, gemeinsam mit allen Beteiligten“, verspricht Dulig. Nur so lasse sich Akzeptanz für den Ausbau der Erneuerbaren herstellen.
Auch will der Energieminister mit einer Windpotenzialstudie einen Überblick über das in Sachsen bestehende Windpotenzial liefern. Darüber hinaus soll sie den regionalen Planungsverbänden ein Hilfsmittel sein, um besonders geeignete Gebiete für die Ausweisung als Windkraft-Standorte zu bestimmen.
Einige der im Energie- und Klimaprogramm (EKP) festgeschriebenen Maßnahmen und Ziele genügen den Vorgaben im aktuellen Koalitionsvertrag nicht mehr und müssen überarbeitet werden – zum Beispiel die Ausbauziele für die erneuerbaren Energien. Eine Fortschreibung des EKP ist im Koalitionsvertrag festgeschrieben. Sachsen will sich dabei an den Ausbauzielen des Bundes orientieren. Dessen Ziele liegen derzeit bis 2025 bei 40 bis 45 Prozent und bis 2035 bei 55 bis 60 Prozent erneuerbare Energien.