Landespolitiker von CDU, Grünen und FDP haben sich in Kiel (Schleswig-Holstein) auf neue Abstandsregelungen bei der Windenergie geeinigt. Neue und bislang nicht bebaute Vorranggebiete sollen einen Abstand von 1000 m zur Wohnhäusern einhalten. Bei Gebieten mit Altanlagenbestand sollen die bisher geltenden 800 m Abstand bestehen bleiben. Jetzt soll die Landesplanungsbehörde eine konkrete Gebietskulisse erstellen. Wie die Landesregierung noch einmal betont hat, will sie bis zum Jahr 2025 insgesamt zehn Gigawatt (GW) Windenergieleistung an Land installiert haben.
Der Bundesverband Windenergie in Schleswig-Holstein (BWE Schleswig-Holstein) begrüßt grundsätzlich das erneute Bekenntnis der Landesregierung zum Zubauziel von 10 Gigawatt. Ob es gelingen kann, dieses Ziel zu erreichen und gleichzeitig die Abstände zur Wohnbebauung zu erhöhen, kann der Verband derzeit noch nicht einschätzen.
Grundsätzlich gilt laut BWE SH: Um das Zubauziel zu erreichen, werden mindestens 2 Prozent der Landesfläche benötigt. „Eine Erhöhung der Mindestabstände verringert zwangsläufig die zur Verfügung stehenden Flächen“, betont Marcus Hrach, Geschäftsführer des BWE-Landesverbandes Schleswig-Holstein. Ob der Flächenverlust tatsächlich wie angekündigt rechtssicher durch die Anpassung anderer Kriterien, zum Beispiel durch Abstriche beim Denkmalschutz, kompensiert werden könne, bleibe abzuwarten.