Bitter Niederlage für einen Landwirt aus Schleswig-Holstein vor dem Oberlandesgericht in Schleswig: Weil er es versäumte, seine Photovoltaikanlage bei der Bundesnetzagentur anzumelden, muss er einen Teil der EEG-Vergütung zurückzahlen – insgesamt 200.000 Euro. Die Richter haben allerdings Revision vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe zugelassen, weil der Fall von bundesweiter Bedeutung ist.
Allein in Schleswig-Holstein sind mindestens 240 Solarstromerzeuger in einer ähnlichen Misere. Auch sie haben ihre Anlage nicht oder zu spät gemeldet und müssen nun möglicherweise ebenfalls mit Rückforderungen rechnen. Nach übereinstimmenden Presseberichten belaufen sich diese auf insgesamt 3,8 Millionen Euro.
Bundesweit haben zwischen Januar und September 2015 sogar insgesamt 4.499 Betreiber ihr Solarstromanlage zu spät angemeldet. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Linken hervor.
„Die Anlagenbetreiber haben sich auf ihren Installateur verlassen, nicht zwischen Bundesnetzagentur und Netz-AG unterschieden, waren schlicht sorglos oder mit dem „Papierkram“ überfordert“, so erklärte bereits vor rund einem Jahr Rechtsanwalt Jens-Ulrich Kannieß aus Meldorf gegenüber top agrar das Problem, der mehrere betroffene Landwirte vor Gericht vertreten hat bzw. vertritt.
Die Meldepflicht besteht seit dem 1. Januar 2009. Wer danach eine Anlage installiert oder erweitert hat, muss dieses der Bundesnetzagentur melden, weil sich die Vergütung für neue Anlagen nach der Zahl der bislang installierten Anlagen richtet. Daher hat die Bundesregierung die Bundesnetzagentur damit beauftragt, ein entsprechendes Melderegister einzuführen.