Die Bundesregierung hat eine Verordnung zur Änderung der Erneuerbare-Energien-Verordnung (EEV) vorgelegt, mit der sie die Grundlage für geplante Absenkungen der EEG-Umlage schaffen will. Die Umlage soll ab Januar 2021 unter Einsatz von Haushaltsmitteln gesenkt werden. Dazu werde ein Teil der Einnahmen aus der Kohlendioxid-Bepreisung verwendet, erklärt die Bundesregierung. Damit Haushaltsmittel eingesetzt werden können, müsse die Verordnung entsprechend geändert werden. Mit der EEV können Übertragungsnetzbetreiber die Einnahme von Haushaltsmittel einplanen, um die Höhe der EEG-Umlage zu berücksichtigen.“
Den Entwurf können Sie hier herunterladen.