Bei einem intelligenten Zusammenwirken von erneuerbaren Energien und Speichern lassen sich Netzengpässe im Zusammenhang mit der Elektromobilität weitgehend vermeiden: Über den Einsatz von Solarstromanlagen mit Batteriespeichern können die heutigen Stromverteilnetze in Ortsteilen mit privater Ein- und Zweifamilienhausbebauung mehr als jeden zweiten angeschlossenen Haushalt mit einer eigenen 11 kW-Ladestation für Elektroautos versorgen. Zu diesen Ergebnissen kommt eine Studie des Institutes Elenia der Technischen Universität Braunschweig, die der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) in Auftrag gegeben hatte.
Mit der Kombination verdoppeln dezentral installierte Solarstromspeicher die Ladekapazität gegenüber einem klassischen Niederspannungsverteilnetz. Die Mehrzahl der neu installierten Solarstromanlagen wird nach Angaben des BSW inzwischen gemeinsam mit einem Batteriespeicher installiert.
Komplettversorgung möglich
Würde der Gesetzgeber den regulatorischen Rahmen modernisieren und damit das gesamte Flexibilitätspotenzial dezentraler Batteriespeicher nutzen, ließe sich sogar eine Komplettversorgung mit E-Auto-Ladepunkten in den vorstädtischen und dörflichen Ortsnetzen erreichen.
Nach Auffassung der Wissenschaftler wäre die Vollabdeckung mit Ladepunkten ohne weiteren Ausbau des Verteilnetzes technisch möglich, sobald Photovoltaik-Batteriespeichersysteme auch Strom aus dem Netz der allgemeinen Versorgung zwischenspeichern würden. Die Speicher würden für diesen Fall nicht nur selbst erzeugten Solarstrom, sondern auch Strom aus dem öffentlichen Netz aufnehmen, um diesen im Bedarfsfalle für einen größeren Anteil gleichzeitiger Ladevorgänge bereitzustellen. Dieser Mehrfachnutzen ist vor allem in den sonnenarmen und zugleich windstarken Tagen des Winterhalbjahrs sinnvoll, weil dann Windstrom genutzt und zwischengespeichert werden kann. Aufgrund veralteter regulatorischer Rahmenbedingungen – wie dem Verbot, mehrere Dienstleistungen zur gleichen Zeit zu erbringen (etwa Mieterstrom und Regelenergie) – wird das Beladen dezentraler Speicher mit Strom aus dem Stromnetz derzeit noch erschwert.
EU will Eigenstromnutzung vereinfachen
Rückenwind für einen neuen Rechtsrahmen gibt es nun von der Europäischen Union. Diese hatte sich kurz vor dem Jahreswechsel im Rahmen der Trilogverhandlungen zur Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie zwischen EU-Kommission, EU-Parlament und dem EU-Ministerrat darauf verständigt, dass Speicher von Prosumern nicht mehr doppelt mit Abgaben und Umlagen belastet werden dürfen, wenn sie Netzdienstleistungen erbringen. Bei entsprechender Umsetzung in nationales Recht können die inzwischen mehr als 110.000 installierten und die künftigen Heimspeicher in Deutschland für netzdienliches Verhalten aktiviert werden.
Die Kurzstudie kann hier kostenfrei heruntergeladen werden: https://bsw.li/2MNiRfQ