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Solarstrom: Selbstversorger müssen wachsam sein!

Wie sich der Markt für Photovoltaik und Solarspeicher entwickelt und welche aktuellen technischen und rechtlichen Tücken es gibt, berichteten gestern mehrere Experten bei einer Photovoltaiktagung auf Haus Düsse.

Lesezeit: 5 Minuten

Die Photovoltaikanlage mit reiner Stromeinspeisung ist ein Auslaufmodell. Stattdessen decken die Anlagen heute einen großen Teil des Strombedarfs im Haushalt und Betrieb, füllen Speicher oder tanken Elektrofahrzeuge. Demnächst könnten sie sogar Regelenergie anbieten und damit auch Verantwortung im Stromnetz übernehmen. Ein wichtiger Grund für diese Entwicklung ist der enorme Preisverfall von über 70 % der Kosten in den vergangenen sieben Jahren, berichtete Carl-Georg von Buquoy, Solarexperte bei der Energieagentur NRW, gestern auf der „Photovoltaiktagung 2016“ im Versuchs- und Bildungszentrum der Landwirtschaft Haus Düsse (Westfalen). „Es ist schade, dass die Bundesregierung diesen Erfolg jetzt so wenig nutzt“, bedautert von Buquoy. So kritisierte er, dass sich Regierungsvertreter und Gewerkschaften für die rund 18.000 Kohlekumpel in Deutschland stark machten, aber die Entlassung von über 60.000 Arbeitnehmern aus der Solarbranche in den vergangenen fünf Jahren hingenommen haben.


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Einen ähnlichen Preisverfall wie bei den Solaranlagen beobachtet er bei den Solarspeichern. Da die Solaranlagen nicht nur den Strombedarf in den Gebäuden decken, sondern auch zunehmend zum Heizen (über Heizstäbe oder Wärmepumpen) und mittelfristig auch zum Laden von Elektrofahrzeugen genutzt werden, werden die Anlagen auf den Dächern tendenziell wieder größer, ist er überzeugt.


Theo Remmersmann von der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen zeigte eindrucksvoll, dass auch Kohlekraftwerke unter Vollkostenbetrachtung Strom nie unter 10 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh) produzieren können. Daher sei die Photovoltaik heute schon auf dem gleichen Kostenlevel. Trotzdem warnt er davor, sich bei Wirtschaftlichkeitsberechnungen reich zu rechnen. So sollten künftige Betreiber beim Eigenverbrauch keine Strompreissteigerungen von 3 bis 5 % pro Jahr auf zwanzig Jahre einrechnen, wie es Firmenvertreter häufig machen würden. Er plädiert für einen Wert von 1,5 % pro Jahr.


Auch heute noch sei eine nach Süden ausgerichtete Anlage immer noch wirtschaftlicher als auf einem Ost-West-Dach – auch wenn die etwas verlagerte Stromproduktion für den Eigenverbrauch in einigen Betrieben interessant sein kann.


Streitpunkt EEG-Umlage


Als ein zunehmend schwieriges Problem sieht er die EEG-Umlage, die auf den selbst verbrauchten Strom berechnet wird. Bei der Eigenversorgung ist dabei nur ein Anteil von 35 % und im nächsten Jahr von 40 % zu zahlen. „Das gilt aber nur bei Personenidentität, also wenn Erzeuger und Abnehmer identisch sind“, betonte Remmersmann. Liefert aber z.B. eine Stromerzeugungs-GbR den Strom an einen Privathaushalt, ist das nicht mehr der Fall – auch wenn es innerhalb eines Betriebes erfolgt. Hier wäre die volle EEG-Umlage von ca. 6 ct/kWh auch auf den selbst verbrauchten Strom zu zahlen.


Das bestätigte auch Rechtsanwalt Phillip Wernsmannaus Ibbenbühren, der auf noch weitere Tücken hinwies. So müssten Betreiber von Anlagen, die nach dem 1.8.2014 in den Eigenverbrauch eingestiegen sind, beispielsweise bis 28.2. des Folgejahres beim Netzbetreiber angeben, wie viel Strom sie selbst verbraucht haben. Derzeit wird noch gestritten, ob der Termin 28.2. oder 31.05. einzuhalten ist. Demnächst soll es dazu einen Leitfaden der Bundesnetzagentur geben.


Auch sind offiziell Anlagen mit 10 kW von der Zahlung der anteiligen EEG-Umlage ausgenommen. „Das gilt aber nur für einen Verbrauch bis 10.000 kWh. In Süddeutschland können 10 kW-Anlagen aber durchaus mehr Strom produzieren. Darauf müssen die Betreiber achten“, riet der Anwalt.


Installationsfehler bleiben Störquelle Nr. 1


Noch immer machen Installationsfehler einen Großteil der Störungen bei Photovoltaikanlagen aus, erklärte Jörg Althaus, Geschäftsfeldleiter Solarenergie beim TÜV Rheinland. „Häufig passen Stecker verschiedener Hersteller nicht zusammen“, berichtete der Experte. Er plädierte dafür, bei der wiederkehrenden Prüfung nicht nur die vorgeschriebenen, sicherheitsrelevanten Aspekte prüfen zu lassen, sondern auch Funktionsprüfungen von Anlagenteilen. Hierbei helfen Messtechniken wie Infrarot, Elektrolumineszenz oder Spannungsmessungen an Strings und Modulen. Eine regelmäßige Reinigung sei nicht pauschal zu empfehlen, vielmehr komme es auf die Art und den Grad der Verschmutzung an.


Mehrere Vorträge beschäftigten sich mit der Frage, welche Perspektiven es für Photovoltaikanlagen gibt, die keine Vergütung mehr nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erhalten. Die ersten Anlagen fallen in fünf Jahren (Ende 2021) aus dem EEG heraus, der Zeitpunkt rückt also näher. Werner Schmid vom Infodienst Landwirtschaft, Ernährung, Ländlicher Raum aus Schwäbisch Gmünd hat errechnet, das eine Altanlage nach Ablauf des 20-jährigen Vergütungszeitraums Strom zu Grenzkosten von 4,23 ct/kWh erzeugen kann – vorausgesetzt, sie ist in der Zeit auch vollständig abgeschrieben. Er rät dazu, ab dann bei den Kosten einen höheren Betrag für Reparatur sowie die EEG-Umlage einzurechnen. In Kombination mit einer Wärmepumpe oder einem Heizstab könnte die Anlage auch an der Regelenergie teilnehmen, weil sie bei Bedarf vom Netz getrennt werden könnte.


Matthias Puchta vom Fraunhofer Institut für Windenergie und Energiesystemtechnik (IWES) machte jedoch deutlich, dass die  Kosten für die Speicherung in einer Batterie noch recht hoch sind: zwischen 20 und 40 ct/kWh. Solarstrom aus einer Batterie könnte damit also 24 bis 44 ct/kWh kosten. Beim Kauf einer Batterie riet er dazu, darauf zu achten, ob Zyklenzahl der Batterie, Batterietyp, Zellchemie usw. zu dem gewünschten Lastgang passen. Häufig seien Angaben der Firmen zu hinterfragen.


Hans Braunvon der Firma Wiemann stellte das Schwarmstrom-Projekt „Econamic Grid“ des Speicherherstellers Senec aus Leipzig vor. Hierbei entnimmt  Senec Strom von der Strombörse zu Zeiten, wo dieser im Überfluss anfällt und negative Preise verursacht. Mit diesem Strom will das Unternehmen die Speicher der angeschlossenen Kunden kostenlos füllen. Offen blieb aber die Frage, inwieweit die Kunden EEG-Umlage, Netzentgelte usw. für diesen „kostenlosen“ Strom bezahlen müssen.

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