Der Gesetzgeber will energetische Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden steuerlich fördern. Das Vorhaben ist Teil des Klimaschutzprogramms der Bundesregierung. Diesem steuerpolitischen Teil des Programms hat der Finanzausschuss des Bundestages am Mittwoch zugestimmt.
In der von der Vorsitzenden Bettina Stark-Watzinger (FDP) geleiteten Sitzung stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD dem von ihnen eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht zu, nachdem sie zuvor noch einige Änderungen eingefügt hatten. Die Fraktionen von AfD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen lehnten ab, während sich die Fraktion Die Linke enthielt. Ein Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurde abgelehnt.
In dem Gesetzentwurf heißt es, es müsse "rasch und entschlossen" gehandelt werden, um den Anstieg der durchschnittlichen Erdtemperatur deutlich zu begrenzen. Dazu sollen im Gesetz näher bestimmte energetische Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum ab 2020 für einen befristeten Zeitraum von zehn Jahren durch einen prozentualen Abzug der Aufwendungen von der Steuerschuld gefördert werden. Vorgesehen ist, dass 20 % der Aufwendungen, maximal insgesamt 40.000 € je Objekt, über drei Jahre verteilt von der Steuerschuld abgezogen werden können. Per Änderungsantrag wurde sichergestellt, dass in Zukunft auch Aufwendungen von Steuerpflichtigen gefördert werden, die ihnen entstehen, wenn die energetischen Maßnahmen durch einen Energie-Effizienz-Experten begleitet werden.