Die EU-Institutionen Parlament, Ministerrat und Kommission haben in dieser Woche im Trilog-Verfahren über das EU-Winterpaket „Saubere Energie für alle Europäer“ verhandelt. Das Paket legt den EU-Klimaschutz- und Energierahmen bis 2030 fest. Zur Debatte standen unter anderem die Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II) sowie die Energieeffizienz-Richtlinie. Die Verhandlungen über die Energieeffizienz-Richtlinie wurden ergebnislos abgebrochen.
Am gestrigen Donnerstag (14.06.2018) haben sich die Verhandlungsführer der Kommission, des Europäischen Parlaments und des Rates aber auf verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien in Europa geeinigt. Die wichtigsten Punkte der Einigung:
- Ein neues, verbindliches Ziel für erneuerbare Energien für die EU für 2030 von 32 Prozent, einschließlich einer Überprüfungsklausel bis 2023 für eine Aufwärtsrevision des EU-Ziels.
- Verbesserte Ausgestaltung und Stabilität von Förderregelungen für erneuerbare Energien.
- Rationalisierung und Reduzierung der Verwaltungsverfahren.
- Ein stabiler Rechtsrahmen für den Eigenverbrauch.
- Mehr Ambitionen in den Bereichen Transport und Heizen/Kühlen.
- Neue Regelungen zur Nachhaltigkeit der Bioenergienutzung.
Deutschland als Bremser bei den Verhandlungen
Claude Turmes, Schattenberichterstatter im Industrie- und Handelsausschuss und energiepolitischer Sprecher der Grünen/EFA-Fraktion kommentiert: „Die Einigung ist nur ein kleiner Schritt in die richtige Richtung. Wir haben die EU-Regierungen gedrängt, mehr Ambitionen bei der Förderung sauberer Energie zu zeigen. Es ist frustrierend, dass gerade die deutsche Bundesregierung wenig dafür tut, die Pariser Klimaziele zu erreichen.“ In fünf Jahren müssten die EU-Regierungen zeigen, ob ihre Maßnahmen für die Förderung sauberer Energie ausreichen.
Eigenverbrauch und Vermarktung werden gestärkt
Aber Thurmes sieht auch positive Aspekte in der Einigung: „Wir machen die Energiewende zum Bürgerprojekt. Es wird in Zukunft leichter und günstiger für Bürger und Energiekooperativen, eigenen Strom ohne übermäßigen bürokratischen Aufwand zu erzeugen und zu verkaufen. Von sauberem Strom sollen nicht nur die Energieriesen profitieren. Der Strom vom eigenen Solarpanel wird sich für die Bürger lohnen.“
Das bewertet auch Julia Verlinden, Sprecherin für Energiepolitik in der Grünen-Bundestagsfraktion, positiv: „Die deutsche Regierung hatte mit ihrem Bremserkurs für die Bürgerenergie keinen Erfolg. Europa sorgt nun dafür, dass die Hürden und Gebühren für Eigenerzeugung und -verbrauch von erneuerbarem Strom sinken.“ Auch Speicherung und Verkauf von Strom aus Kleinanlagen werde durch die EU-Vorgaben wesentlich einfacher. Das sei eine gute Nachricht aus Brüssel für die dezentrale Energiewende und die Beteiligung der Menschen am Umbau ihrer Energieversorgung.
So geht es jetzt weiter
Nach dieser politischen Einigung muss der Text der Richtlinie vom Europäischen Parlament und vom Rat förmlich angenommen werden. Nach der Billigung durch beide Mitgesetzgeber in den kommenden Monaten wird die aktualisierte Richtlinie über erneuerbare Energien im Amtsblatt der Union veröffentlicht und tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Die Mitgliedstaaten müssen die neuen Elemente der Richtlinie 18 Monate nach ihrem Inkrafttreten in nationales Recht umsetzen.