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topplus Neue Verordnung

Vorerst keine steigenden Preise bei der THG-Quote

Mit der Änderung der 38. BImSchV will die Bundesregierung den Preisverfall bei der THG-Quote stoppen. Doch das Gegenteil ist der Fall, analysieren Verbände.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Bundesregierung will die THG-Quotenpreise mit einer Änderung der 38. Bundesimmissionsverordnung stabilisieren. Dazu will der Gesetzgeber für die Jahre 2025 und 2026 die Möglichkeit aussetzen, Treibhausgaseinsparungen aus den Vorjahren auf die Quote anzurechnen. Für den Mindestanteil fortschrittlicher Biokraftstoffe ist dies jedoch nicht geplant: Hier sollen Biokraftstoffmengen, die in 2024 in Verkehr gebracht wurden, auch auf den Mindestanteil in den Folgejahren angerechnet werden können.

Biodieselabsatz könnte einbrechen

Das Hauptstadtbüro Bioenergie kritisiert die Änderungen der 38. BImSchV, die zwar gut gemeint, aber in der Folge teilweise sogar weitere Nachteile für die Branche bringen würde. So würde das dazu führen, dass der Biodieselabsatz weiter einbricht. Anstatt Biodiesel beizumischen, würden Mineralölkonzerne im laufenden Quotenjahr ihre in 2024 angehäuften Treibhausgaseinsparungen nutzen, die sie andernfalls erst 2027 wieder zur Quotenerfüllung einsetzen dürften. Eine Erholung der Nachfrage sei folglich erst 2025 zu erwarten. Biomethanproduzenten dagegen könnten die im Jahr 2024 generierte THG-Minderung nicht wie geplant im Jahr 2025 verkaufen, sondern erst 2027 wieder. Für Produzenten und Händler von Biodiesel und Biomethan sei ein Aufschub wichtiger Einnahmen aus Liquiditätsgründen nicht tragbar.

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Kritik von „Klimabetrug Stoppen“

Auch die Initiative „Klimabetrug stoppen“ sieht erheblichen Nachbesserungsbedarf: „Der Vorschlag beinhaltet zwar eine schnell umsetzbare Nachsteuerung auf administrativer Seite, doch aufgrund von nicht ausreichend geregelten Unklarheiten entstehen Lücken, Risiken Belastungen für alle Beteiligten.“

Insbesondere lasse die geplante Verordnung das Verpflichtungsjahr 2024 unbeachtet und führe eher kurzfristig zu weiterer Marktdestabilisierung: Dem ohnehin stark angegriffenen Markt für 2024 würde damit noch weiterer Schaden zugefügt. „Strukturelle Probleme werden so nicht gelöst, sondern vielmehr zeitlich verschoben“, bemängelt die Initiative.

Forderungen an die Politik

Um einen weiteren Schaden zu verhindern, fordert die beteiligten Verbände:

  • Eine nationale Registrierung (Zulassung) und Kontrolle im Regulierungsprozess sowie das Ausarbeiten geeigneter Maßnahmen zur Betrugsprävention,

  • Nutzung der Übererfüllung von 2024 im Jahr 2025 ebenfalls streichen bzw. auf das Quotenjahr 2027 zu verschieben,

  • eine klare Regelung zur Übertragbarkeit der Quoten durch Dritte einführen: Dritte sollten die Möglichkeit erhalten, Quoten aus einem Verpflichtungsjahr auch über zwei Jahre mitzunehmen (Beispiel: Quoten von Dritten aus 2023 ebenfalls auf 2027 2027verschieben),

  • Ersatz von gefälschten UER-Einsparungen durch Einsparungen anderer Erfüllungsoptionen ermöglichen (rechtmäßige UER-Einsparungen reichen dafür nicht aus),

  • Ausgleichsmechanismus für nicht mehr rückabwickelbare, gefälschte UER-Einsparungen schaffen.

Die Stellungnahme zum Referentenentwurf finden Sie in voller Länge unter: https://Carbonleaks Stellungnahme 11.10.2024

 

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