Spätestens seit der Gas-Alarmstufe aus dem Jahr 2022 ist klar: Die Wärmeversorgung in Deutschland ist keinesfalls ein Selbstläufer. Denn noch heizt fast jeder zweite Haushalt mit Erdgas, jeder vierte mit Heizöl. Erneuerbare Energien wie Holz, Wärmepumpen oder Biogas-Abwärme machen erst 17 % aus. Das will die Bundesregierung ändern, unter anderem mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), das 2024 in Kraft tritt. Es schreibt für neue Wohngebäude, aber auch beim Austausch von bestehenden Heizungen vor, dass Hausbesitzer einen Anteil von 65 % erneuerbare Energien einhalten müssen.
Auch die Energiepreise sorgen für ein Umdenken. Laut Heizspiegel der Beratungsgesellschaft co2online sind die Kosten fürs Heizen im Jahr 2022 massiv gestiegen: Am höchsten war der Anstieg für Holzpellets (+ 81 % gegenüber 2021), gefolgt von Erdgas (+80 %), Wärmepumpe (+ 50 %) und Heizöl (+ 48 %). Für 2023 erwartet co2online einen leicht sinkenden Trend. Die Preise bleiben aber immer noch höher als 2021.
Hürden in der Förderung
Doch wer seine Heizung umstellen will, sieht sich zunächst hohen Investitionskosten gegenüber: Für eine Wärmepumpe mit Erdwärmeanschluss oder eine Holzpelletheizung mit Lagerraum und Pufferspeicher sind schnell 20.000 bis 40.000 € und mehr zu zahlen. Die neue „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) soll private Haushalte zwar bei der Anschaffung entlasten. Aber der Gesetzgeber will beispielsweise nach dem aktuellen Entwurf die Förderung einer Holzheizung an die Kombination mit einer Solaranlage koppeln.
Dazu kommt, dass Besitzer älterer Häuser den Einbau einer Wärmepumpe scheuen, weil sie in schlecht gedämmten Gebäuden nur wenig effizient ist.
Wärmenetze als Lösung
In Städten dagegen könnte eine leitungsgebundene Wärmeversorgung wie bspw. die Nah- bzw. Fernwärme eine Chance bieten, wo Wärmepumpen oder Holzheizungen nicht zum Zuge kommen können – aus Platz-, Effizienzgründen oder zum Vermeiden von Lärm bzw. von Feinstaub.
Nahwärmenetze bieten nicht nur in der Stadt die Chance, mit Anschlusskosten von unter 10.000 € und einem Wärmepreis von 8 bis 10 ct/kWh vergleichsweise günstig zu heizen und gleichzeitig die Pflicht von einem hohen Anteil an erneuerbare Energien zu erfüllen. Weitere Vorteile: Das Bestellen von Brennstoff sowie Kosten für Emissionsmessung oder Schornsteinreinigung entfallen genauso wie Wartung und Reparatur der Heizung.
Wärmeplanungsgesetz
Ein weiterer Treiber für Wärmenetze ist das „Wärmeplanungsgesetz“ (WPG), mit dem die Bundesregierung eine „Kommunale Wärmeplanung“ in den Bundesländern vorantreiben will. Diese gibt es laut dem Fernwärmeverband AGFW bislang nur in Baden-Württemberg, Hessen (ab dem 29.11.2023), Niedersachsen (ab dem 01.01.2024) und Schleswig-Holstein. Das WPG liegt derzeit erst als Regierungsentwurf vor, soll aber nach Plänen der Bundesregierung zum 01.01.2024 in Kraft treten. „Der Regierungsentwurf sieht die Verpflichtung der Länder vor, sicherzustellen, dass auf ihrem Hoheitsgebiet bis zum 30.06.2026 für Großstädte bzw. bis zum 30.06.2028 für Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern Wärmepläne erstellt werden“, heißt es in dem Regierungsentwurf. Weitere Vorgaben:
- Im Zuge der kommunalen Wärmeplanung muss zunächst eine Bestands- und Potenzialanalyse erstellt und darauf aufbauend ein Zielszenario formuliert werden, wie sie bis 2045 eine „kosteneffiziente, nachhaltige, sparsame, bezahlbare, resiliente sowie klimaneutrale Wärmeversorgung“ möglich ist.
- Die Wärmeplanung soll technologieoffen sein. Möglich ist eine zentrale Versorgung mittels Fernwärme oder klimaneutraler Gase, sowie eine individuelle dezentrale Wärmeversorgung, die beispielsweise mittels Wärmepumpe oder Holzzentralheizungen erfolgen kann.
- Der Regierungsentwurf des Gesetzes legt in § 29 WPG fest, dass die jährliche Nettowärmeerzeugung für die Wärmenetze,
- ab dem 1. Januar 2030 zu einem Anteil von mindestens 30 % und
- ab dem 1. Januar 2040 zu einem Anteil von mindestens 80 % aus erneuerbaren Energien, unvermeidbarer Abwärme oder einer Kombination hieraus, erfolgen muss.
Großes Potenzial
Laut AGFW sind heute etwa 1,25 Mio. Gebäude an die Fernwärme angeschlossen. Das entspricht einem Marktanteil von mehr als 14 % der gesamten deutschen Wärmeversorgung. Nach dem Fernwärmegipfel des Bundeswirtschaftsministeriums mit fast 30 Energie- und Kommunalverbänden haben die Beteiligten sich auf einen starken Ausbau verständigt. Danach soll sich die Zahl der Gebäude, die an Nahwärmenetze angeschlossen werden, bis 2045 nahezu verdreifachen, jährlich sollen 100.000 Gebäude neu angeschlossen werden, was etwa einem Anschluss von 500.000 bis 700.000 Wohnungen entspricht.
Gleichzeitig soll die Wärmeerzeugung bis 2030 auf einen Anteil von 50 % auf erneuerbaren Energien, unvermeidbarer Abwärme oder einer Kombination hieraus, beruhen. Laut dem AGFW kommt die Fernwärme bereits heute auf einen Anteil von ca. 30 % aus erneuerbaren Energien. In Städten sind vor allem Erdgas- und Kohleheizkraftwerke die Wärmequellen.
Chancen und Hürden
Auch wenn das federführende Bundeswirtschaftsministerium die Wärmeversorgung „technologieoffen“ gestalten will, macht das WPG Einschränkungen zur Biomasse: Schon ab dem 1.1.2024 sollen neue Netze einen Anteil von 65 % erneuerbare Energien einhalten. Bei Netzen von 20 bis 50 km Länge soll der Biomasseanteil aber auf 35 % beschränkt bleiben, bei längeren Netzen auf 25 %.
Trotz der Vorgaben bieten die Perspektiven der Wärmenetze Land- und Forstwirten neue Chancen:
- Biogasanlagenbetreiber könnten bisher nicht genutzte Abwärme aus Biogasanlagen anbieten.
- Forstbetriebsgemeinschaften können Waldholz, das den Nachhaltigkeitsvorgaben entspricht, an Hackschnitzelheizwerke verkaufen oder selbst Heizzentralen betreiben und Wärme verkaufen.
- Weitere Biomasse für Heizwerke können Stroh, Heu von Niedermoorflächen, Miscanthus und andere Brennstoffe von landwirtschaftlichen Flächen sein.
- Landwirte können Flächen zur Verfügung stellen, um große Solarthermie-Freiflächenanlagen zu bauen.
- Ebenfalls möglich ist es, in landwirtschaftliche Flächen Erdwärmekollektoren einzupflügen, um Großwärmepumpen zu betreiben.
Während es in Deutschland über 100 Bioenergie- bzw. Energiewendedörfer gibt, stehen andere Kommunen mit der Planung noch ganz am Anfang. Daher bietet sich jetzt die Chance, mit der örtlichen Verwaltung Kontakt aufzunehmen und Bau und Betrieb einer Heizzentrale mit Nahwärmenetz zu erörtern.
Im Folgenden stellen wir dazu zwei Beispiele aus Bayern und Niedersachsen vor, die zeigen, wie regionale Nahwärmeversorgung funktionieren kann und wo es aktuell noch Probleme und Hürden gibt.
Zum Nachlesen
Infos zu Wärmegesetzen:
- Der AGFW e.V. hat einen Praxisleitfaden zur Wärmeplanung herausgegeben: www.agfw.de/kwp
- Zur kommunalen Wärmeplanung informiert auch das Bundesbauministerium: www.bmwsb.bund.de
- Wissenschaftler von „Scientists for Future“ haben ein Infopapier zur Nahwärme veröffentlicht und dabei auf die guten Erfahrungen aus Dänemark verwiesen: info-de.scientists4future.org
- C.A.R.M.E.N. e.V. bietet viele kostenlose Webinare und Infos zu Biomasseheizwerken, Energieholzpreisen usw. an: www.carmen-ev.de
- Stellungnahmen und Positionen zum GEG, den Wärmeplanungsgesetz und den neuen Bundesförderprogrammen: www.bioenergie.de
- Infos zum Gebäudeenergiegesetz bietet das Bundeswirtschaftsministerium unter www.energiewechsel.de