Frage: Wie lange hat der Netzbetreiber nach Montage einer neuen PV-Anlage Zeit, zu antworten bzw. einen neuen Zähler zu liefern?
Antwort: Dem Grundsatz nach gilt hier das Messstellenbetriebsgesetz, wonach der Betreiber eines Energieversorgungsnetzes die Grundzuständigkeit für den Messstellenbetrieb innehat. Vereinfacht dargestellt: Der örtliche Netzbetreiber hat grundsätzlich das Messrecht und ist damit dafür zuständig, einen geeigneten Zähler zu setzen. Konkrete Fristen hierfür beinhaltet das Messstellenbetriebsgesetz nicht. Auch das EEG sagt hierzu nichts aus, dort ist lediglich der Netzanschluss, nicht aber die Messung geregelt.
Damit gelten grundsätzlich die allgemeinen Regeln des Zivilrechts: Entweder, es liegt ein Vertrag mit dem Netzbetreiber vor, in dem entsprechende Fristen oder Termine festgesetzt sind.
Oder der Anlagenbetreiber kann dem Netzbetreiber eine konkrete angemessene Frist setzen, ab deren fruchtlosem Verstreichen der Netzbetreiber grundsätzlich verpflichtet ist, die entsprechenden Verzugsschäden zu ersetzen. Hierzu zählen auch solche Schäden, die wegen eines vorhandenen Netzanschlusses, aber fehlender Zählung des eingespeisten Stroms entstehen könnten.
Hinzuweisen ist darauf, dass nur dem Grundsatz nach der Netzbetreiber das Messrecht hat. Nach § 5 des Messstellenbetriebsgesetzes steht es einem Anlagenbetreiber frei, den Messstellenbetrieb auf einen Dritten zu übertragen, sofern dieser entsprechend geeignet ist; dieser hat dann auch den Zähler zu setzen.“