Die Politik sollte den Koalitionsvertrag glaubwürdig umsetzen und das Ausschreibungsdesign nachjustieren, um den Ausbau der Windenergie weiterhin in allen Teilen Deutschlands zu gewährleisten. Das forderte gestern (21.06.2018) Hermann Albers, Präsident Bundesverband Windenergie (BWE), anlässlich der Eröffnung des Windenergiebranchentages Baden-Württemberg in Stuttgart.
Koalitionsvertrag enthält mutige Regelungen
Der Koalitionsvertrag im Bund liefere eine gute Basis zum schnellen Ausbau der Erneuerbaren, zur mutigen Sektorenkopplung und für bessere Marktzugänge für die erneuerbaren Energien, so Albers. Die Bundesregierung steht in der Pflicht in klaren gesetzlich fixierten Schritten aufzeigen, wie sich das neue 65%-Ziel der Großen Koalition bis 2030 erreichen lässt. Länder und Kommunen sind parallel gefordert, die Energiewende vor Ort zu begleiten und zu ermöglichen.
Baden-Württemberg hängt wieder zurück
Baden-Württemberg habe in den vergangenen Jahren gezeigt, wie die Landespolitik und die Regionalplanung den erfolgreichen Ausbau der Windenergie unterstützen können. Damit werde zugleich deutlich, wie wichtig ein ausreichend großer Vorlauf und eine Sicherheit hinsichtlich der perspektivischen Ausschreibungsvolumen sei, um die durchschnittlich mindestens drei bis fünfjährigen Planungs- und Genehmigungsverfahren voranzutreiben. Der Bund sei gefordert, hinsichtlich der Volumen und des gesetzlichen Rahmens für Klarheit zu sorgen. Der jährliche Zubau stieg in Baden-Württemberg von acht Anlagen (18,65 Megawatt) in 2014, 52 Anlagen (144,05 Megawatt) in 2015 auf 124 Anlagen (346,7 Megawatt) in 2016. Unter dem EEG konnten im Übergangsjahr 2017 weitere 116 Anlagen (366,2 Megawatt) ans Netz gehen. Bei den Ausschreibungen in 2017 entfielen dagegen keine Zuschläge auf Baden-Württemberg. In den beiden Ausschreibungen 2018 gingen nur 7 von 184 Zuschlägen an Projekte aus dem Land. „Hier ist ein Nachsteuern erforderlich, um den verbrauchsstarken Süden nicht von der Energiewende abzuschneiden“, forderte Albers.
Diskriminierung bei der Eigenstromversorgung
Um die Energiewende insgesamt erfolgreich zu gestalten, sei neben dem Zubau der Windenergie – die als Leittechnologie die Energiewende trägt – ein deutlicher Zubau von Photovoltaikanlagen erforderlich. Die mit dem EEG 2014 erfolgte Diskriminierung industrieller Eigenstromerzeugung aus erneuerbaren Energien müsse dazu genauso überdacht werden, wie es gelte, die Eigenstromnutzung von Mietern, Hauseigentümern und Kleingewerbe zu erleichtern. „Die Energiewende braucht einen neuen Schub“, so Albers. „Die Windbranche steht als Systemdienstleister bereit und will mehr Verantwortung übernehmen dürfen. In einer breiten Allianz von Akteuren – Einzelbetreibern, Landwirten, Bürgerwindparks, Genossenschaften, Stadtwerken, Regionalversorgern, große EVUs, Versicherungen und Pensionsfonds – wollen wir der Politik helfen, die Ziele beim Klimaschutz zu erreichen.“