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Windenergie: NABU wehrt sich gegen Vorwürfe

Die Windbranche wirft dem Naturschutzbund Deutschland (NABU) vor, einseitig gegen die Windenergie vorzugehen. top agrar hat den Verband dazu um eine Stellungnahme gebeten.

Lesezeit: 5 Minuten

Der Naturschutzbund Deutschland (NABU) hat in der Vergangenheit mit Verbandsklagen gegen Windenergieprojekte immer wieder für Schlagzeilen gesorgt. So bemängelt das „Aktionsbündnis Artenschutz durch Erneuerbare - Diffamierung durch NABU stoppen!“, hinter dem Windparkbetreiber, Projektierer und Rechtsanwälte aus ganz Nordrhein-Westfalen stehen, dass der NABU-Landesverband mit ungerechtfertigten Klagen die Energiewende behindere. Auch würde der Verband bei anderen Todesursachen für Vögel wie Stromleitungen oder Fensterscheiben weniger genau hinsehen, weil er entsprechende Kooperationen mit entsprechenden Firmen wie der Bahn oder einem Hersteller von Vogelschutzglas unterhalte. top agrar hat den Verband dazu um eine Stellungnahme gebeten.


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„Bei guter Planung wären Verbandsklagen nicht nötig“

 

„Für den NABU gibt es keine Alternative zu einer naturverträglichen Energiewende“, entgegnet eine Verbandssprecherin auf top agrar-Nachfrage. Eine sorgfältige und frühzeitige Berücksichtigung der naturschutzrechtlichen Vorgaben durch die Vorhabenträger und eine entsprechende Planung würden dazu führen, dass nachgelagerte Konflikte reduziert bzw. von vornherein vermieden werden. Das sei im Sinne der Projektierer wie auch des Naturschutzes.


Die rechtlichen Möglichkeiten für eine Verbandsklage seien eng umgrenzt und an die Anerkennung als Naturschutzverband gekoppelt. Daher liege die Hürde für ein Klageverfahren recht hoch. Zwischen 2002 und 2010 wurden laut NABU einer Untersuchung im Auftrag des Bundesamtes für Naturschutz zu Folge 421 Verfahren geführt, aus denen heraus sich 245 Klagen ergaben. Bei rund 27 anerkannten Verbänden entspräche das rein rechnerisch einer Verfahrensquote von zwei Verfahren pro Verband und Jahr bzw. eine Klage pro Verband und Jahr. „Mehr ist verbändeseitig vermutlich weder personell noch finanziell leistbar. Die Verbände wären überhaupt nicht in der Lage, den vermutlich entstehenden Bedarf zu befriedigen“, so der NABU.


Die Herausforderung eines Verbandsklageverfahrens bestehe darin, den betroffenen Planungsbehörden eine fehlerhafte, rechtsverletzende Verfahrensdurchführung nachzuweisen. Das setze hohe juristische und fachliche Kompetenzen voraus. Würden alle Planungsbehörden einen guten Job machen und Recht und Gesetz beachten, dann gäbe es keine Notwendigkeit für Verbandsklagen.

 

Keine Unternehmenskooperation mit der Bahn

 

Kritiker wie z.B. das „Aktionsbündnis Artenschutz durch Erneuerbare“ bemängeln außerdem, dass der NABU einseitig gegen die Windenergie vorgehe und bei der Technologie den Tod vieler Vögel anprangere. Dabei gäbe es andere Todesursachen wie z.B. Stromleitungen der Deutschen Bahn. Hier würden die Naturschützer weniger genau hinsehen, weil der Konzern Kooperationspartner des NABU sei. „Diese Aussage trifft nicht zu. Der NABU erhält keine Mittel von der Deutschen Bahn und es besteht keine klassische Unternehmenskooperation“, hält der Verband dagegen. Seit dem Jahr 2000 gäbe es das Bündnis „Fahrtziel Natur“ mit dem BUND, dem Verkehrsclub Deutschand (VCD) und der Bahn, um die Infrastrukturentwicklung in den Naturschutzgebieten sowie den nachhaltigen Tourismus voranzutreiben. Das halte den NABU keineswegs davon ab, Kritik an der Deutschen Bahn zu äußern.


Der NABU beschäftige sich intensiv mit dem Vogelschutz an Oberleitungen der Deutschen Bahn. Ebenso wie an Mittelspannungsleitungen würden hier jährlich tausende Vögel, weil sie tödliche Stromschläge bekommen. Vor allem Tauben und Krähen, aber auch Greifvögel und Störche seien hauptsächlich betroffen. Seit dem Jahr 2009 schreibe das Bundesnaturschutzgesetz vor, dass nicht nur Mittelspannungsmasten vogelsicher gemacht werden müssen, sondern auch die Bahn beim Neubau dazu verpflichtet sei, ungefährliche Bahnstrommasten zu konstruieren und einzusetzen. Die Bahn reagierte im Juni 2012 mit einer eigenen technischen Richtlinie zum Vogelschutz. „Seit 2013 gibt es im Rahmen einer gemeinsamen Arbeitsgruppe zusammen mit dem NABU, dem Bundesumweltministerium, Fachbehörden und Fachexperten einen intensiven Austausch und zum Teil zähe Diskussionen darüber“, erklärt der Naturschutzverband.


Aus Sicht des NABU dient die Richtlinie derzeit vorrangig der Reduktion von Kurzschlüssen durch Vögel, die der Bahn wirtschaftlich schaden, erfüllt jedoch nicht den gesetzlich geforderten Vogelschutz. Auf dieses Problem habe der NABU die Konzernleitung über die Fachgespräche hinaus mehrmals direkt hingewiesen. An einem intensiven Austausch wird festgehalten und der NABU wird gegenüber der Deutschen Bahn auch künftig auf diesen Nachholbedarf bei Vogelschutzmaßnahmen an Bahnstrommasten drängen.

 

„Vogelschutzglas hilft in einigen Situationen“

 

Eine weitere häufige Todesursache für Vögel sind Glasscheiben. In Deutschland verunglücken nach Aussage des NABU laut Expertenschätzungen zwischen 20 und 200 Millionen Vögel jährlich auf diese Weise. Der NABU sieht hier eine Lösung in dem Vogelschutzglas „Ornilux“ des Herstellers Arnold Glas, der den Verband als Kooperationspartner finanziell unterstützt. Das Glas soll wegen einer strukturreichen Reflexion im UV-Licht-Bereich für viele Vogelarten erkennbar sein. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) meintdagegen, dass viele Vogelarten UV-Licht nicht sehen können und das „Vogelschutzglas“ daher nicht zu empfehlen sei. Es sei für einen Großteil der heimischen Vögel schlicht unwirksam und könnte andere Arten sogar in die Falle locken.



Der NABU räumt ein, dass nicht-sichtbar markiertes Glas ist immer weniger effektiv sei als sichtbar markiertes. Der NABU sieht aber in der Forschung und Entwicklung vogelfreundlicherer Glasarten Potenzial und die Chance, einen konkreten Beitrag zum Vogelschutz zu leisten, indem das Risiko von Vogelschlag an Scheiben reduziert werden könne. Das nicht-sichtbar markierte Glas verhindere in Laborversuchen etwa ein Drittel aller möglichen Vogelanflüge und sei damit signifikant wirksam. „Die von Ihnen erwähnte Kritik bezieht sich darauf, dass natürlich weiterhin sichtbar markiertes Glas (z.B. mit Streifenmustern) wesentlich effektiver ist bei der Verhinderung von Vogelanflügen (80 bis über 90 Prozent) als das für Menschen unsichtbar markierte Glas“, erklärt der Verband. Auch der NABU sieht nach wie vor insichtbar-markierten Gläsern die wirksamste Methode gegen Vogelschlag.


Der Verband und auch der Hersteller würden das Produkt „Ornilux Mikado“ daher nur für spezielle Situationen empfehlen, in denen sichtbar markiertes Glas nicht in Frage kommt (z.B. Wohnzimmersituationen).

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