Künftig könnten Kennzeichnungsleuchten an Windenergieanlagen nachts nur noch dann anfangen zu blinken, wenn sich ein Flugzeug oder Hubschrauber nähert. Der Bundesrat hat vergangener Woche einer Verwaltungsvorschrift dazu zugestimmt. Sie lässt neue Lichttechnologien und eine Reduktion der Mindestanzahl von Beleuchtungsebenen zu, schreibt die Obergrenze der Lichtstärke vor und sieht erstmals die Möglichkeit einer bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung vor.
Da immer mehr Windräder eine Höhe von über 100 m überschreiten, bei der eine Nachtkennzeichnung vorgeschrieben ist, führt das nächtliche Blinklicht häufig zu Akzeptanzproblemen. Darum begrüßt der Bundesverband Windenergie die neue Vorschrift.