Sachsen sorgt sich offensichtlich um seine Bürger und will diese vor Gefahren durch brennende Windkraftanlagen oder durch Eiswurf der Mühlen im Winter schützen. Die Landesregierung hat daher einen Entwurf zur Änderung des Straßengesetzes vorgelegt. In diesem sind Mindestabstände zwischen den Anlagen und Wegen von mindestens 150 m vorgesehen. Betreiber von Windmühlen mit einer Gesamthöhe von mehr als 150 m und solchen ohne Eiswurfschutz müssten sogar bis zu 400 m einplanen, wenn die Regierung sich mit ihren Vorschlägen durchsetzet.
Es gibt allerdings Kritik. So haben die regionalen Planungsverbände des Landes in einer Stellungnahme den Entwurf abgelehnt. Es sei nicht nachgewiesen, dass das Risiko bei einem Brand oder bei Eisbildung an den Flügeln nicht beherrschbar sei. Es gebe von daher keine fachliche Begründung für die Mindestabstände. Einige Kritiker werfen der Regierung sogar vor: Diese würde in Wahrheit mit den strengen Auflagen den Ausbau der Windkraft auszubremsen wollen. Der Schutz der Bürger sei nur ein vorgeschobenes Argument.
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